Im privaten Bereich werden Drohnen immer beliebter - doch was muss man bei ihrer Nutzung beachten? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

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Die männliche Biene ist nur noch selten gemeint, wenn von Drohnen die Rede ist – viel eher ist es das unbemannte Fluggerät. Spätestens seit Marcel Hirscher nur knapp einer abstürzenden Drohne entging, sind auch die Gefahren deutlich geworden.

Sind Drohnen ein Trend?

Die Drohnen-Industrie ist ein boomender Markt, Experten sehen die Branche vor einem rasanten Wachstum.

Der jährliche Umsatz mit Drohnen werde sich von 6,4 Milliarden Dollar vergangenes Jahr bis 2025 auf 11,5 Milliarden Dollar verdoppeln, schätzt das Marktforschungsunternehmen Teal.

Gut zehn Prozent davon sollen auf zivile Drohnen entfallen. Durch die technischen Entwicklungen sind Drohnen in den vergangenen Jahren auch für die breite Bevölkerung erschwinglich geworden.

Ursprünglich wurden die unbemannten Fluggeräte allerdings für das Militär entwickelt; mit den US-Drohnenangriffen auf mutmaßliche Terroristen etwa in Afghanistan, Pakistan oder im Jemen gelangten sie zu zweifelhafter Bekanntheit.

Wofür werden Drohnen eingesetzt?

In der Antarktis nutzten Aktivisten Drohnen, um illegalen Walfang zu überwachen und dokumentieren. In Fukushima helfen sie, die havarierten Atommeiler genauer zu untersuchen. Sie werden zur Überwachung von Migrationsbewegungen und Waldbränden genutzt – die Möglichkeiten zur Anwendung von Drohnen sind schier unbegrenzt.

Vor allem beim Transport sehen viele Firmen Potenzial: Google und Amazon arbeiten an Liefermodellen, in Russland wurde die erste Pizzalieferung per Drohne erfolgreich absolviert, und die australische Post will schon in diesem Jahr leichte Sendungen per Drohne zustellen.

Wie ist die Rechtslage in Österreich?

Anfang 2014 wurde das Luftfahrtgesetz novelliert und um ein Kapitel mit speziellen Regelungen für sogenannte "Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge" ergänzt. Vorher war eine klare gesetzliche Zuordnung von Drohnen schwierig.

Nun gibt es verschiedene Kategorien; vom Gesetz ausgenommen sind "Spielzeuge" – definiert als unbemannte Geräte mit einer begrenzten Bewegungsenergie, die nicht höher als 30 Meter über dem Boden fliegen.

Als "Flugmodelle" gelten dagegen Geräte, die nur in einem Umkreis von 500 Metern geflogen werden und bei denen eine Sichtverbindung zum Piloten besteht. Sie dürfen nicht gewerblich genutzt werden und müssen unter 25 Kilogramm wiegen.

Sind sie schwerer, braucht man eine Bewilligung der zuständigen Luftfahrtbehörde Austro Control (in manchen Fällen sogar einen Pilotenschein). So eine Bewilligung ist auch erforderlich, wenn an der Drohne eine Kamera befestigt ist, die Bilder abspeichert.

Wo liegen die Gefahren?

Nur knapp hinter Marcel Hirscher prallte eine Kameradrohne auf die Piste und zeigte so drastisch die Gefahren bei der Drohnennutzung auf: Der Pilot hatte zwar eine Bewilligung, hielt sich aber nicht an den vorgeschriebenen Flugkorridor. Im Gegensatz zu Österreich oder Deutschland ist es in Italien erlaubt, Drohnen bei Skirennen einzusetzen.

Kürzlich kamen zwei Spaziergänger im Zillertal, in deren Nähe eine Drohne abstürzte, mit dem Schrecken davon.

Ein Grund für die Abstürze ist die immer noch begrenzte Akkulaufzeit der handelsüblichen Drohnen. Durch die rasante Entwicklung der Technologie hinken gesetzliche Regelungen und Bestimmungen oft hinterher; im privaten Bereich betrifft das besonders den Datenschutz.

Obwohl es für Drohnen Flugverbotszonen rund um Flughäfen gibt, werden diese - auch aus Unkenntnis - immer wieder verletzt. In Frankreich wurden etwa mehrere Überflüge von Drohnen über Atomkraftwerke gemeldet.

Was soll sich ändern?

Bisher liegt es in Europa bei den einzelnen Staaten, wie sie die zivile Nutzung der Drohnen regulieren, die europäische Luftfahrtbehörde EASA (European Aviation Safety Agency) ist nur für Flugobjekte zuständig, die mehr als 150 Kilogramm wiegen.

Das soll sich nun ändern: Einheitliche europäische Regeln sollen nach dem Willen der EU-Kommission auch das Wachstum des Drohnenmarkts erleichtern.

Die EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc sagte vor einigen Tagen der Zeitung "Die Welt", sie werde schon in diesem Jahr europäische Regeln für die Anwendung von Drohnen vorschlagen.

"Drohnen, die in urbanen Räumen genutzt werden, müssen künftig sicherlich registriert werden, insbesondere, wenn sie für kommerzielle Zwecke eingesetzt werden. Und es wird Sicherheitszonen geben, die für nicht zugelassene Drohnen gesperrt sind", sagte Bulc.

Auch ein europäischer Drohnenführerschein sei möglich. Bulc: "Die Sicherheit in der Luft muss gewährleistet sein, die Privatsphäre der Menschen respektiert werden und die Lautstärke der Drohnen für alle erträglich sein."

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