Mit dem neuen Schuljahr treten zahlreiche Änderungen im Bildungssystem in Kraft. Wir haben die wesentlichen Neuregelungen zusammengefasst.
Lange wurde darüber diskutiert, jetzt tut sich was: Mit dem Schulstart in Niederösterreich, Burgenland und Wien traten auch Neuregelungen im Bildungssystem in Kraft. Für 466.000 Schüler gelten diese bereits seit Montag. Am 12. September betreffen sie dann auch die restlichen 643.000 Schüler in Vorarlberg, Salzburg, Kärnten und Tirol sowie der Steiermark.
Kein Sitzenbleiben mehr für Volksschüler
Zumindest die medial größte Neuerung: In den ersten drei Volksschulklassen gibt es künftig kein Sitzenbleiben mehr. Kinder mit einer Leistungsschwäche können dafür auch während des Schuljahrs in die nächstniedrigere Schulstufe wechseln. Allerdings: schon im vergangenen Schuljahr mussten lediglich 0,6 Prozent der Volksschüler eine Klasse wiederholen. Für die meisten Schüler ist diese Neuregelung also unbedeutend.
Verbale Beurteilungen statt Noten – das wird künftig ebenfalls möglich sein und betrifft wiederum Schüler der ersten drei Volksschulklassen. Die Entscheidung darüber obliegt den Eltern und Lehrern und wird am Schulstandort getroffen. Sie kann auch lediglich einzelne Klassen betreffen. Schon bisher haben über 2.000 der 3.000 Volksschulen auf Noten verzichtet, wenn auch in einem Versuchsprojekt.
Sanfterer Übergang vom Kindergarten zur Schule
Für Eltern, deren Kinder erstmals die Schulbank drücken, gibt es ebenfalls neue Auflagen. Sie müssen bei der Schuleinschreibung alle Dokumentationen über den Entwicklungsstand und den Sprachstand des Kindes vorlegen. So soll ein sanfterer Übergang zwischen Kindergarten und Schule ermöglicht werden. Um die Kinder nach Interessen und Bedürfnissen miteinander lernen zu lassen und sie in ihrer individuellen Lernentwicklung fördern zu können, soll es erstmals auch die Möglichkeit geben, schulautonom jahrgangs- und klassenübergreifenden Unterricht zu führen, heißt es im Unterrichtsministerium.
Politische Bildung als Pflichtmodul
In Sachen Lerninhalte tut sich ebenfalls einiges. Erstmals wird Politische Bildung für Schüler der sechsten und achten Schulstufe Pflicht. Allerdings nicht als eigenes Fach, sondern als Pflichtmodul im Geschichtsunterricht.
Ausbildungspflicht bis zum 18. Lebensjahr
Auch für jene, die ihre Schullaufbahn fast abgeschlossen haben, gibt es Neuerungen: Ab heuer gilt die neue Ausbildungspflicht. Nach der neunjährigen Schulpflicht müssen Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eine Schule besuchen oder eine Lehre bzw. sonstige Ausbildung absolvieren. Bei Verstößen drohen den Eltern Strafen zwischen 100 und 500 Euro.
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