Die #MeToo-Kampagne schlägt hohe Wellen. Immer mehr Frauen offenbaren, dass auch sie Opfer von sexuellen Übergriffen oder Sexismus geworden sind. Eine Expertin klärt auf, wie Frauen sich zur Wehr setzen können.
#MeToo – Mir ist das auch passiert. Unter diesem Twitter-Hashtag bekannten in den letzten Wochen Tausende, vorwiegend Frauen, dass sie bereits Opfer von sexuellen Übergriffen oder sexistischen Äußerungen und Handlungsweisen geworden sind.
Initiatorin der Kampagne war die Schauspielerin
Es wird wieder über Sexismus in der Gesellschaft diskutiert
Das weltweite Echo auf ihren Aufruf offenbart das Ausmaß des gesellschaftlichen Problems. Auch in Deutschland. Nach der sogenannten "Aufschrei"-Kampagne im Januar 2013, die Sexismus im Alltag anprangerte, wird jetzt in den Talkshows der Republik, aber auch im privaten Raum wieder über Sexismus und sexuelle Belästigung diskutiert.
Dabei ist es hilfreich, die beiden Begriffe gegeneinander abzugrenzen. "Sexismus ist ein sehr weiter Begriff. Er beschreibt die Struktur, in der sexuelle Belästigungen passieren. Da sprechen wir von Machtverhältnissen", so Silvia Zenzen vom bff, dem Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland.
Viele sind betroffen
Der Begriff "sexuelle Belästigung" sei dagegen irreführend. "In dem Begriff steckt das Wort 'lästig', tatsächlich bezeichnet der Begriff etwas, das weit mehr als lästig ist. Wir verstehen darunter körperliche Übergriffe und häufig auch Gewalt. Es geht dabei um körperliche Annäherungen, die ich nicht möchte, die nicht erwünscht sind und mit denen ich vielleicht auch gar nicht rechne, denen ich nicht zustimme und die Grenzen überschreiten, die ich für mich gesetzt habe", so Zenzen.
Opfer dieser Übergriffe werden vorwiegend Frauen. An einer repräsentativen Umfrage des Instituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur dpa nahmen Ende Oktober 2017 rund 2.000 Menschen in Deutschland teil.
43 Prozent der befragten Frauen gaben an, schon einmal sexuell bedrängt oder belästigt worden zu sein. Bei den Männern waren es zwölf Prozent.
Was fällt unter den Begriff der sexuellen Belästigung?
Die Frage, wo sexuelle Belästigung beginnt, also wo die Grenze zur Straftat überschritten ist, stellt den Gesetzgeber vor eine schwere Aufgabe. Lange war die sexuelle Belästigung in Deutschland im Gegensatz zum sexuellen Missbrauch und der sexuellen Nötigung nicht ausdrücklich strafbar.
Erst 2016 wurde das Sexualstrafrecht reformiert und der Tatbestand der sexuellen Belästigung ins Strafgesetzbuch eingeführt.
Wer eine andere Person "in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt", muss nun mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen.
Auf gemeinschaftlich begangene Taten und bei besonders schweren Fällen beträgt die Freiheitsstrafe drei Monate bis fünf Jahre. Rein verbale Belästigungen sind dagegen weiterhin keine Straftat.
Eine Ausnahme bildet das Arbeitsrecht. Hier sieht das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bei verbalen Entgleisungen Sanktionen bis hin zur fristlosen Kündigung vor.
Was tun bei Übergriffen?
"Frauen haben grundsätzlich ein sehr gutes Gespür dafür, was sie möchten und was sie nicht möchten", so Silvia Zenzen. "Eine Frau weiß in der Regel schnell, wo eine Grenze überschritten wurde. Das Problem ist eher, dass es in manchen Situationen schwerfällt, sich tatsächlich auch wehren zu können und sich das zu trauen."
Gerade wenn der Übergriff in einem Arbeitskontext passiere, möglicherweise durch den eigenen Chef, den Ausbilder oder auch durch den Uniprofessor, bestehe ein Abhängigkeitsverhältnis.
Wie aber können Frauen konkret bei solch einer Grenzüberschreitung reagieren? "Das ist situationsbedingt", so Zenzen. "Ein Übergriff kann ja beispielsweise auch in der U-Bahn oder auf der Straße passieren. Dann kommt es darauf an, ob man alleine unterwegs ist oder ob es Menschen gibt, die mich unterstützen, wenn ich etwas sage und mich zur Wehr setze."
Es sei aber ratsam, dass Betroffene über das sprechen, was ihnen widerfahren ist.
"Wenn es im Arbeitskontext passiert, beispielsweise durch den Kollegen, der immer wieder anzügliche Bemerkungen macht oder mich anfasst, dann raten wir Frauen dazu, sich anderen anzuvertrauen", so Zenzen.
"Vielleicht gibt es im Betrieb ja auch Kolleginnen, denen es ähnlich geht. Dann kann man sich zusammentun und überlegen, ob man vielleicht gemeinsam zum Chef, zum Betriebsrat oder zu einer anderen Vertrauensstelle geht."
Anlaufstellen für Betroffene
Wer Opfer von sexueller Gewalt geworden ist, der kann sich in Deutschland an eine Vielzahl von Beratungsstellen wenden. Das gelte laut Silvia Zenzen für Opfer von Vergewaltigungen genauso wie für Betroffene, bei denen nicht unbedingt ein schwerer körperlicher Übergriff stattgefunden hat. Hier erhalten Betroffene medizinischen, psychologischen und rechtlichen Beistand.
Die #MeToo-Kampagne sieht die Expertin grundsätzlich positiv. "Die Debatte trägt natürlich dazu bei, dass wir als Gesellschaft mehr darüber reden, wie wir eigentlich zusammenleben wollen", so Zenzen.
Allerdings müsse man aufpassen, dass es nicht zu so etwas wie einem Zwangsouting von Frauen komme. "Es gibt auch Frauen, die von dem, was ihnen widerfahren ist, noch immer traumatisiert sind und die nicht darüber sprechen können. Das muss man akzeptieren."
Die Betroffenen würden aber merken, dass sie nicht alleine sind und eine große Solidarität herrscht, so Silvia Zenzen. "Die Kampagne hilft dabei, dass mehr in den Fokus gerückt wird, dass sich der Täter falsch verhalten hat, nicht das Opfer."
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