Wiesbaden (dpa) - Ab dem Jahr 2015 sind Biomülltonnen in ganz Deutschland Pflicht. Organischer Abfall soll besser verwertet werden, zum Beispiel für Biogas oder als Dünger. Doch was darf eigentlich in die Biotonne?
Die Deutschen produzieren weniger Müll: Im Jahr 2013 entfielen auf jeden Einwohner drei Kilo weniger Haushaltsabfälle als im Jahr davor. Wie das Statistische Bundesamt berichtete, wurden 2013 insgesamt 36,6 Millionen Tonnen Abfälle in den deutschen Haushalten eingesammelt. Das waren 453 Kilogramm pro Einwohner.
36 Prozent des Abfalls war Restmüll: 13,1 Millionen Tonnen, zwei Kilogramm pro Einwohner weniger als im Vorjahr. Beim Sperrmüll gab es kaum Veränderungen: 2,3 Millionen Tonnen, 29 Kilogramm pro Einwohner. Mehr als die Hälfte der Abfälle wurde getrennt gesammelt, darunter 5,8 Millionen Tonnen Altpapier, 2,6 Millionen Tonnen Verpackungen, 1,9 Millionen Tonnen Altglas und 9,1 Millionen Tonnen Bioabfälle.
9,1 Millionen Tonnen Bioabfälle - das sind 112 Kilogramm pro Person, ein Kilo weniger als 2012. Ab 2015 muss Biomüll bundesweit getrennt gesammelt werden. Das soll dazu beigetragen, dass diese Stoffe verstärkt für Biogasanlagen oder für die Düngerproduktion genutzt werden.
Doch was kommt in die Biotonne? Was im Detail dort entsorgt werden kann, gibt der zuständige Entsorger vor. Grundsätzlich dürfen laut Bioabfallverordnung nicht nur Grünabfälle und Obstreste in der grünen oder braunen Tonne landen. Das Bundesumweltministerium hat eine Übersicht zusammengestellt:
- Milchprodukte wie die Reste von Joghurt und Quark dürfen in die Biotonne, Milch selbst aber nicht. Käse einschließlich der Naturrinde kommen in die Biotonne.
- Fischgräten und Tierknochen wandern in haushaltsüblichen Mengen in die braune Tonne. Fischgräten werden am besten in Zeitungspapier eingewickelt, es sollte aber nicht bunt bedruckt sein.
- Schalen von Zitrusfrüchten, auch die von Äpfeln, Birnen und Kartoffeln gelten als Grünabfälle. Eierschalen sind zulässig.
- Mit Speiseresten sollten es Verbraucher grundsätzlich nicht übertreiben. Nur haushaltsübliche Mengen von rohen, gekochten oder verdorbenen Nahrungsmitteln sollten in die Biotonne kommen, möglichst in Zeitungspapier eingewickelt, das nicht bunt bedruckt ist. Das gilt auch für Fleisch- und Wurstwaren. Reste von Brot und sonstigen Backwaren sind ebenfalls erlaubt.
- Teebeutel, Teereste sowie Kaffeesatz und Kaffeefilter dürfen hinein.
- Küchenkrepp, Papierhandtücher und Taschentücher, auch Servietten sind erlaubt sowie Sammeltüten für Bioabfall aus Papier und aus gekennzeichneten biologisch abbaubaren Kunststoffen. Grundsätzlich sollten Papier und Pappe aber nicht in diese Tonne kommen.
- Haare und Federn sind abbaubare Produkte und dürfen in die braune Tonne. Das gilt auch für Holzwolle und Sägespäne von unbehandeltem Holz sowie Kleintierstreu, wenn es aus biologisch abbaubarem Material ist. Häufchen müssen Tierhalter extra entsorgen.
- Und natürlich: Alle Grünabfälle von Beeten, Bäumen und Büschen sowie Blumenerde, Heu und Stroh, Laub, Reisig und Rasenschnitt wandern in die Biotonne. Blumentöpfe und Bindedrähte müssen vorher entfernt werden.
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