Im Untreueprozess rund um die Tetron-Affäre ist das Urteil ergangen. Der Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly fasste drei Jahre aus. Ebenfalls auf der Anklagebank saß der Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer. Er wurde zu einem Jahr verurteilt.
Das Urteil gegen Alfons Mensdorff-Pouilly und Rudolf Fischer ist noch nicht rechtskräftig. Verteidigung und Staatsanwaltschaft erbaten sich drei Tage Bedenkzeit. Die beiden Angeklagten nahmen das Urteil relativ gefasst auf.
Richter Michael Tolstiuk nannte die Verteidigung der beiden Angeklagten als nicht nachvollziehbar.
Angeklagte bestreiten Falschaussage
Im Blaulichtfunk-Prozess ging es um die Vergabe eines Funksystems für Einsatzorganisationen. Die Staatsanwaltschaft warf Mensdorff-Pouilly und Fischer Untreue vor.
Laut Anklage waren bei der Vergabe des Millionenauftrags Schmiergelder geflossen. Fischer sollte zudem 2012 vor dem Korruptions-U-Ausschuss falsch ausgesagt haben. Die Angeklagten bestritten dies. (ank/am)
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