Peter Hochegger ist der Untreue schuldig, trotzdem wird seine Strafe aufgehoben: Der Prozess wegen falscher Zeugenaussage im Korruptions-U-Ausschuss muss neu verhandelt werden.

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Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien hat das Urteil wegen Untreue als Beteiligter im Telekom-IV-Prozess gegen Peter Hochegger bestätigt. Allerdings wurde das Strafmaß von zweieinhalb Jahren unbedingte Haft aufgehoben, wie die Austria Presse Agentur (APA) meldet.

Im Telekom-IV-Prozess ging es um mit Hilfe von Scheinrechnungen getätigte Zahlungen der Telekom Austria an zwei BZÖ-nahe Werbeagenturen. Hochegger hatte gegen seine Verurteilung Berufung eingelegt.

Falschaussage muss neu verhandelt werden

Hochegger war vom Erstgericht nicht nur wegen Untreue, sondern auch wegen falscher Zeugenaussage vor dem parlamentarischen Korruptions-U-Ausschuss verurteilt worden. Im U-Ausschuss hatte der Lobbyist unter Wahrheitspflicht angegeben, er habe mit den Zahlungen an die Werbeagenturen nichts zu tun gehabt.

Laut OGH hätte das Erstgericht Hochegger einen möglichen Aussagenotstand zugute halten müssen. Den Anhaltspunkten sei das Gericht aber nicht nachgegangen.

Damit muss der Prozess wegen falscher Zeugenaussage wiederholt werden. An dessen Ende soll unter Berücksichtigung der erwiesenen Beteiligung an der Untreue eine neue Strafe für Hochegger festgelegt werden. (ank)

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