"Alles auf Anfang" heißt es 2012 im Bawag-Skandal: Zum aktuellen Stand im Banken-Krimi - und warum Helmut Elsner noch immer nicht hinter Gittern sitzt.

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Neuauflage des Bawag-Strafprozesses

Nachdem die Generalprokuratur schwere Mängel im ersten Bawag-Prozess festgestellt hatte, gab der Oberste Gerichtshof (OGH) fast alle Urteile an die erste Instanz zurück. Am 25. April 2012 startete der Bawag-II-Prozess. Noch vor dessen Beginn häuften sich jedoch die Befürchtungen über eine mögliche Befangenheit von Richter Christian Böhm, der auf die nunmehrige Justizministerin Claudia Bandion-Ortner gefolgt war. Insbesondere Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner traute Böhm nicht über den Weg - weil dieser als Haftrichter Elsners Untersuchungshaft viermal verlängert hatte.

Im zweiten Durchgang setzte es tatsächlich einen Paukenschlag, allerdings anders, als von Elsner befürchtet: Ein Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Böhm sprach fünf der verbliebenen sieben Angeklagten frei - inklusive Investor Wolfgang Flöttl. Böhm zufolge fehlte der "Schädigungsvorsatz". Elsner und Zwettler hätten die Übrigen getäuscht. Neben Ex-Vorstand Peter Nakowitz setzte es nur für den ehemaligen ÖGB-Finanzvorstand und Ex-Bawag-Aufsichtsrat Günter Weninger eine bedingte Minimalstrafe von einem Monat für Bilanzdelikte beim ÖGB.

Flöttl soll sich nach seinem Freispruch zu seinen Anwälten Herbert Eichenseder und Christian Hausmaninger umgedreht haben, die Hand in Siegesgeste zur Faust geballt. Er erklärte nach der Urteilsverkündung, er sei sehr froh, wollte das Urteil jedoch nicht kommentieren.

Nakowitz, der als "rechte Hand" von Elsner galt, wurde zwar von weiteren Vorwürfen freigesprochen, über seine Verurteilung zu drei Jahren Haft (ein Jahr unbedingt) musste jedoch das Oberlandesgericht (OLG) Wien entscheiden. Dieses wandelte die Strafe Mitte April in drei Jahre unbedingt um - aus "generalpräventiven Erwägungen". Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Kommt er oder kommt er nicht?

Der bald 78-jährige Elsner war im gesamten Bawag-II-Prozess übrigens kein einziges Mal vor Gericht erschienen. Von den 2,5 Jahren wegen Veruntreuung (2008 im Plastiksackerl-Prozess um eine Schenkung an Hermann Gerharter) und der Strafe aus dem ersten Bawag-Prozess (Das OLG hob sie von 9,5 auf die Höchststrafe von zehn Jahren an; sie ist seit dem 23. Dezember 2010 rechtskräftig.) hat er bisher 4,5 Jahre verbüßt - bevor er im Sommer 2011 für haftunfähig erklärt wurde. Elsner war als einziger der Verurteilten bisher überhaupt im Gefängnis.

Zu einer ganz eigenen Farce gerieten die Versuche des Gerichts, Helmut Elsner im zweiten Bawag-Prozess zur Aussage in den Gerichtssaal zu bewegen. Unzählige Versuche scheiterten, weil der Ex-Bankchef angeblich zu krank, zu schwach und nicht vernehmungsfähig war - oder sich gerade auf Kur in Bayern befand.

Richter Böhm schied daraufhin das Verfahren gegen Elsner aus. Es wird gesondert verhandelt. Die österreichische Passbehörde leitete Ende Februar 2013 auf Antrag des Gerichts ein Verfahren zur Entziehung von Elsners Reisepass und Personalausweis ein, weil sich Elsner mithilfe dieser Dokumente aus den Händen der Justiz gewunden habe. Der Ex-Bawag-Chef gilt nach wie vor als vollzugsuntauglich.

Schadenersatzansprüche gegen Helmut Elsner

Mitte Jänner 2013 wurde bekannt, dass Elsner in einem von der Bawag angestrengten zivilrechtlichen Prozess Ende Dezember zur Zahlung von zehn Millionen Euro Schadenersatz verurteilt worden ist. Im Zivilverfahren versucht die Bawag, sich Elsners millionenschwere Pensionsabfindung zurückzuholen.

Im jüngsten Zivilverfahren ging es laut "Format" um einen Betriebsmittelkredit namens "Ophelia" in Höhe von 80 Millionen Euro - der auch im Bawag-Strafprozess Thema war. Empfänger des Geldes war allem Anschein nach ein Altbekannter: Spekulant Wolfgang Flöttl.

Die Bawag bestätigte die Berichte; das Urteil sei aber nicht rechtskräftig. "Hauptursache für die Verurteilung waren Ophelia I und Ophelia II", zitiert "derstandard.at" Bankanwalt Markus Fellner. Ein Teilbetrag sei schon vor Längerem eingeklagt worden, jedoch sei das Zivilverfahren am Handelsgericht Wien erst nach der rechtskräftigen Erledigung des ersten Bawag-Strafverfahrens fortgesetzt worden.

An anderer Front war die Bawag "Format" zufolge nicht erfolgreich: Die Bank habe zweimal versucht, Elsners Gambit-Privatstiftung zu knacken, sei aber gescheitert. Dort soll Elsner wesentliche Teile seines Vermögens eingebracht haben. Auch Elsners Villa in Frankreich, in der er verhaftet worden war, ist Teil der Stiftung. Richter Christian Böhm hatte noch vor Beginn des Bawag-II-Prozesses einen Antrag gestellt, die Stiftungsgelder einzufrieren, was Elsner zur Weißglut trieb.

In unserer Serie "Österreich tanzt Tango Korrupti" fassen wir die wichtigsten Korruptionsfälle der vergangenen Jahre zusammen - immer freitags und freilich ohne Garantie auf Vollständigkeit. Lesen Sie in der nächsten Ausgabe, welche Rolle der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) im Bawag-Skandal spielt - und warum Präsident Fritz Verzetnitsch gehen musste.

Nachtrag vom 15.05.: Jetzt sind alle Freisprüche in der Neuauflage des Bawag-Prozesses rechtskräftig: Die Staatsanwaltschaft hat ihre Berufungen gegen alle Urteile zurückgezogen. Eine Begründung für diesen Schritt lieferte die Behörde indes nicht.

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