Seit 1. Jänner gilt in Österreich die Registrierkassenpflicht. Genauso lang treiben falsche Kontrolleure damit ihr Unwesen und verunsichern die Bevölkerung. Fragen und Antworten zu Kontrollen, Mitwirkungspflicht und Trickbetrügern.

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Was ist die Registrierkassenpflicht?

Alle Bareinnahmen müssen einzeln mit einer elektronischen Registrierkasse, einem Kassensystem oder einem sonstigen elektronischen Aufzeichnungssystem erfasst werden. Dieses muss den in der Kassenrichtlinie festgelegten Vorgaben genügen.

Wozu braucht es das?

Laut Finanzministerium dient die Registrierkassenpflicht dazu, Schwarzumsätze zu bekämpfen und den Wettbewerb fairer zu machen. Zudem will man damit rückwirkende Kassenmanipulationen verhindern.

Es existieren beispielsweise Programme, mit deren Hilfe sich die Losung nachträglich verkürzen lässt. Der Betreiber gibt an, dass er sie um zehn oder 15 Prozent nach unten korrigieren will - und die Software lässt hier ein Schnitzel und dort zwei Bier verschwinden. Die geringeren Einnahmen wandern dann in die Buchhaltung.

Wie viele Betrugsfälle sind bekannt?

Eine genaue Zahl lässt sich nicht nennen. Schätzungen zufolge entgehen dem Staat durch Schwarzarbeit jährlich Steuern und Sozialbeiträge in Höhe von zwei bis 3,5 Milliarden Euro.

In Finanzkreisen geht man davon aus, dass beispielsweise bei Skihütten 30 bis 50 Prozent der Umsätze nicht ordnungsgemäß erfasst werden. Basis für diese Schätzung sind Diskrepanzen zwischen der Bierproduktion, dem Verkauf in Österreich und dem, was die Gastronomie demzufolge theoretisch umsetzen müsste.

Durch die Einführung der Registrierkassenpflicht erhofft sich das Finanzministerium Mehreinnahmen von rund einer Milliarde Euro.

Was hat es mit den aktuellen Berichten über Kontrollen auf sich?

Derzeit sind in Österreich Trickbetrüger unterwegs, die von Konsumenten Geld kassieren wollen, wenn sie nach einem Einkauf vor dem Geschäft keinen Beleg vorweisen können. Teils haben diese falschen Finanzpolizisten täuschend echte Ausweise und sind sogar mit einer Art Uniform ausgestattet. Es handelt sich jedoch um Betrüger.

Was heißt die Registrierkassenpflicht für Verbraucher?

Die Registrierkassenpflicht als solche bedeutet für den Verbraucher zunächst nichts. Allerdings wurde gleichzeitig mit ihr eine "Verpflichtung zur Belegerteilung" eingeführt.

Die Belegerteilungspflicht trifft jeden, der betriebliche Einkünfte erzielt. Damit muss Kunden für jeden Kauf ein Beleg ausgehändigt werden - und zwar für jede Summe, auch für einen Kauf um 50 Cent.

Muss ich jeden Beleg mitnehmen?

Jein. Wer einen Beleg nicht entgegen oder mitnimmt, hat laut Finanzministerium mit keinen finanzstrafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Allerdings gilt eine "Mitwirkungspflicht". Wenn diese verletzt wird - also der Beleg nicht mitgenommen wird - könnte das zumindest theoretisch zu einer Strafe führen.

Was bedeutet "Mitwirkungspflicht"?

Die Mitwirkungspflicht gilt für den Kunden und bedeutet, dass er den ausgestellten Beleg bis vor die Geschäftstür mitzunehmen hat. Theoretisch kann der Zettel vor dem Geschäft entsorgt werden.

Wer wird kontrolliert?

Kontrolliert wird der Konsument, allerdings nicht im klassischen Sinn. Der Kontrolleur bekommt die Möglichkeit, anhand des Beleges im Betrieb nachzuschauen, ob die Einkünfte korrekt in der Registrierkassa gebucht wurden, ob eine Zweitschrift ausgestellt und aufbewahrt wurde etc. Bis Juli will das Finanzministerium die Bevölkerung für das Thema sensibilisieren. Erst dann wird kontrolliert.

Was passiert bei Nichtbeachtung?

Sanktionen und Strafen drohen, sofern ein Betrieb ab 1. Jänner 2016 keine Registrierkassa nutzt oder diese ab 1. Jänner 2017 über keine technische Sicherheitseinrichtung verfügt, um Manipulationen vorzubeugen. Dann handelt es sich um eine Finanzordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro bedroht ist. Auch das Nichtausfolgen eines Belegs zählt als Ordnungswidrigkeit.

Wer vorsätzlich manipuliert, muss mit einer Strafe von bis zu 25.000 Euro rechnen. Abgabenhinterziehung und Abgabenbetrug sind ebenfalls mit Geldstrafen und - je nach Höhe des Betrugs - mit Haftstrafen bewährt.

Kann ich als Konsument bestraft werden?

Ja, allerdings erst ab Juli 2016. Dann könnte eine Verletzung der Mitwirkungspflicht zumindest in der Theorie nach dem Finanzstrafgesetz mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Nach Informationen aus Finanzkreisen dürfte es für Konsumenten bei einer theoretischen Strafe bleiben: Alle Hinweise deuten auf eine Nichtverfolgung hin. Die Möglichkeit besteht jedoch.

Seit wann gilt die Registrierkassenpflicht?

Sie gilt seit 1. Jänner 2016. Ab 1. Jänner 2017 muss die Registrierkasse zusätzlich mit einer technischen Sicherheitseinrichtung versehen werden. Damit soll nachträglichen Manipulationen ein Riegel vorgeschoben werden. Voraussichtlich soll das mit einem in die Registrierkasse eingebauten Chip geschehen. Zusätzlich muss ab 2017 jede Rechnung mit einem QR-Code versehen werden, um jeden Beleg einem Betrieb zuordnen zu können.

Wer braucht eine Registrierkasse?

Unternehmer, mit ihrem Betrieb mindestens 15.000 Euro im Jahr umsetzen und deren Barumsätze (inklusive Zahlungen mit Bankomat- und Kreditkarten) 7.500 Euro im Jahr überschreiten, sind zum Führen einer Registrierkasse verpflichtet. Die Grenzen gelten pro Betrieb - bei einem Unternehmer mit mehreren Firmen also für jede Firma einzeln.

Betroffen sind Unternehmer, die betriebliche Einkünfte nach Einkommensteuergesetz erzielen. Das sind unter anderem Lebensmittel- und Buchhandel, Gastronomie- und Hotelbetriebe sowie Apotheken, aber auch Ärzte, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Rechtsanwälte, Notare sowie Land- und Forstwirte.

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