Die Reform der Sozialversicherung hat im Wesentlichen vor dem Verfassungsgerichtshof gehalten. Das Urteil soll den Parteien bis Jahresende zugestellt werden.

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Sowohl die Strukturreform mit einer starken Reduktion der Träger als auch die paritätische Besetzung der Gremien zwischen Dienstgebern und Dienstnehmern wurden vom VfGH in einer am Freitag verkündeten Entscheidung für verfassungskonform befunden.

Verfassungswidrig ist hingegen die geplant gewesene Übertragung der Sozialversicherungsprüfung von den Kassen an die Finanz. Auch die Bestimmungen über den neuen Eignungstest für die Kassenfunktionäre wurden aufgehoben.

Die schriftliche Ausfertigung des hoch komplexen, in 15 Unterpunkte unterteilten Urteils ist gut 500 Seiten lang. Es soll den Parteien bis Jahresende zugestellt werden und dann auch veröffentlicht werden, gab Vizepräsident Christoph Grabenwarter, der das Gericht seit der Berufung von Präsidentin Brigitte Bierlein zur Bundeskanzlerin leitet, am Freitag in der öffentlichen Verkündung bekannt.

Dass die Zusammenlegung der neun Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) nicht verfassungswidrig sei, begründete Grabenwarter mit dem rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers.

Dieser benötige nicht in jedem Fall einen äußeren Anlass, um "eine wenn auch bewährte Organisationsform durch eine ihm günstiger scheinende zu ersetzen". Dass durch die Reform eine sparsame, wirtschaftliche und zweckmäßige Verwaltungsführung nicht mehr gewährleistet wäre, sieht der VfGH nicht zwangsläufig.

Ähnlich argumentiert der VfGH bezüglich der Änderung bei der Zusammensetzung der Sozialversicherungsorgane. Dass die Arbeitnehmer etwa in der ÖGK nur noch die Hälfte und nicht mehr vier Fünftel der Vertreter stellen, sieht er durch den "erheblichen rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers" in dieser Frage gedeckt.

Außerdem seien nach dem Konzept des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) nicht nur Dienstnehmer, sondern auch Dienstgeber Angehörige der Sozialversicherung. Zusätzlich erinnerte der VfGH an sein ähnlich lautendes Erkenntnis aus dem Jahr 2003 zur Reform des Hauptverbands.

Eignungstests wurden aufgehoben

Aufgehoben wurden neben Sozialversicherungsprüfung und Eignungstests auch einige Bestimmungen, mit der die staatliche Aufsicht bzw. das Sozialministerium in die Kassen eingreifen hätte können, etwa durch Verschiebung von Beschlüssen.

Für die aufgehobene Übertragung der Sozialversicherungsprüfung an die Finanz wurde eine Reparaturfrist bis 1. Juli 2020 gesetzt, alles andere gilt ab sofort.

Bei den Eignungstest sah der VfGH Anforderungen aufgestellt, "die geeignet sind, eine Organbestellung nach demokratischen Grundsätzen zu unterlaufen".

Als nicht verfassungskonform erachtet der VfGH die neu installierten staatlichen Aufsichtsmöglichkeiten in der Sozialversicherung, denn die seien "praktisch auf die gesamte Gebarung der Sozialversicherung" erstreckt worden, was das Maß des Erforderlichen übersteige.

Erwartungsgemäß sehr unterschiedlich sind die Reaktionen auf das VfGH-Erkenntnis zur Kassenreform ausgefallen. Während die Arbeitnehmer-Vertreter die Bestätigung der paritätischen Besetzung der Gremien zwischen Dienstgebern und Dienstnehmern durch den Verfassungsgerichtshof scharf kritisierten, zeigte sich die Wirtschaft zufrieden.

ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian bezeichnete die Entscheidung in diesem Punkt als "nicht verständlich und herben Rückschlag für 7,2 Millionen Versicherte". Zukünftig entscheiden Arbeitgeber zu 50 Prozent über die Leistungen der Versicherten, die ausschließlich Arbeitnehmer sind und das führe zu einer problematischen Situation.

"Es liegt in der Natur der Sache, dass Arbeitgeber und die ÖGK-Versicherten unterschiedliche Interessen verfolgen. Während die eine Seite auf gute Geschäfte mit der Sozialversicherung hofft, geht es den Betroffenen vor allem um beste medizinische Versorgung", argumentiert Katzian den drohenden Konflikt durch die geänderten Mehrheitsverhältnisse.

Der ÖGB befürchtet längere Wartezeiten

Das gelte es nun auf politischer Ebene abzufangen, appelliert der ÖGB-Präsident an die Parlamentsklubs und an die Bundesregierung, rasch eine neue Grundlage zu schaffen. Die vor wenigen Tagen bekannt gewordenen Pläne zur Überprüfung der Krankenstände durch den Arbeitgeber unterstreichen diese Befürchtungen einmal mehr.

Der ÖGB befürchtet darüber hinaus längere Wartezeiten, die Einführung von Selbstbehalten und die zunehmende Privatisierung des Gesundheitssystems, so Katzian. "Wir bleiben dabei: Die neue Parität in der Sozialversicherung ist ungerecht", sagte auch AK Präsidentin Renate Anderl und verwies ebenfalls auf den Wunsch der Wirtschaft nach schärferen Kontrollen von Krankenständen.

Erfreut zeigten sich dagegen die Wirtschaftskammer und der ÖVP-Wirtschaftsbund. Die paritätische Besetzung der Leitungsgremien stelle "Fairness für die Arbeitgeber sicher, die in etwa die Hälfte der Beiträge zu Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung leisten", meinten WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf und WB-Generalsekretär Kurt Egger.

Auch Matthias Krenn (FPÖ), Chef des Überleitungsausschusses und künftig ÖGK-Obmann, begrüßte das VfGH-Erkenntnis. "Die neue Struktur schafft Potenziale für verbesserte und neue Leistungen. Die Sozialversicherung bleibt ein Abbild gelebter sozialpartnerschaftlicher Zusammenarbeit."

Der Generaldirektor der Gesundheitskasse, Bernhard Wurzer, begrüßte "die Tatsache, dass nun Klarheit herrscht". Er kündigte bezüglich der vom VfGH aufgehobenen Übertragung der Sozialversicherungsprüfung von den Kassen an die Finanz an, dass man sich in den kommenden Wochen darauf fokussieren werde, die Rückabwicklung für alle Beitragsprüfer möglichst schonend und im Einklang mit dem Finanzministerium durchzuführen.  © APA

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