Der Prozess gegen Uli Hoeneß wird immer unübersichtlicher. Erst gesteht der Bayern-Präsident selbst, dass seine Steuerschuld bedeutend höher ist, als ihm vorgeworfen wird. Dann sorgen die neuen Berechnungen der Steuerbehörde für Aufsehen: Mehr als 27 Millionen Euro soll Hoeneß an Steuern hinterzogen haben. Wir haben die wichtigsten Erkenntnisse der bisherigen drei Prozesstage zusammengefasst.
Was passiert am Donnerstag?
Am vierten Prozesstag erwarten Experten bereits die Urteilsverkündung. Eine Nacht zwischen Hoffen und Bangen dürfte hinter
Selbst bei einer Verurteilung müsste Hoeneß aber wohl nicht direkt ins Gefängnis. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass der Haftbefehl im Falle einer Verurteilung wieder in Kraft gesetzt werden würde. Eine mögliche Revision würde sofort zum Bundesgerichtshof gehen.
Die Verteidigung geht weiter davon aus, dass die Selbstanzeige von Hoeneß gültig ist. Sämtliche Zahlen seien darin bereits enthalten gewesen, sagte Anwalt Hanns W. Feigen. Damit könnte Hoeneß doch noch straffrei bleiben. Experten schätzen diesen Fall jedoch inzwischen als eher unwahrscheinlich ein.
Der Mittwoch in der Zusammenfassung
Der Mittwoch ging überraschend schnell über die Bühne. Schon nach eineinhalb Stunden war der Prozess-Tag vorbei.
Das Münchner Landgericht geht inzwischen von 27,2 Millionen Euro Steuerschuld aus, die Verteidigung von Hoeneß erkennt die Summe an. Zu Prozessbeginn hatte die Anklage Hoeneß zunächst vorgeworfen, 3,5 Millionen Euro hinterzogen zu haben. Da heute keine weiteren Beweisanträge gestellt wurden, ist der Weg am Donnerstag frei für Plädoyers und Urteil.
Die Gerichtsreporterin des "Spiegel", Gisela Friedrichsen sieht inzwischen keine Chance mehr, dass Hoeneß straffrei davonkommt. Eine Geld- oder Bewährungsstrafe hält sie aber für möglich, da Hoeneß mit seiner Selbstanzeige immerhin Reue und Schuldeinsicht gezeigt habe. Die Staatsanwaltschaft habe nicht endgültig nachweisen können, dass ihm die tatsächliche Höhe der Steuerschuld bekannt sein musste.
Viel Arbeit kommt jetzt noch auf die Schöffen zu: Sie werden wohl bis Donnerstag über den Steuerunterlagen, der Selbstanzeige und den Aussagen der Experten brüten, um ein Urteil fällen zu können.
Der Dienstag in der Zusammenfassung
Der neuerliche Hammer folgt am Ende des Tages: Nachdem Uli Hoeneß bereits am Montag eingestehen musste, zusätzliche Millionen hinterzogen zu haben, steht nun sogar die gewaltige Summe von 27,2 Millionen Euro im Raum. Diese setzt sich zusammen aus der ursprünglichen Steuerschuld von 3,5 Millionen aus der Anklage und 23,7 Millionen Euro, die die Rosenheimer Steuerfahnderin aus den neuen Unterlagen errechnet hat. Hoeneß' Verteidigung nahm es gelassen: Rechtsanwalt Feigen meinte, die Summe sei egal. Man setze weiter auf die Wirksamkeit der Selbstanzeige.
Die Steuerbeamtin belastet Hoeneß auch im Zusammenhang mit der Bereitstellung der relevanten Steuerdaten. Bei der Durchsicht der Unterlagen, die Hoeneß und seine Anwälte ihrer Behörde erst Ende Februar 2014 zukommen ließen, fiel auf, dass die Daten bereits am 18. Januar 2013 erstellt wurden. Das habe die EDV-Abteilung der Finanzbehörde festgestellt. Deswegen wird am Mittwoch auch ein Mitarbeiter dieser Abteilung vernommen. Überraschend verkündete das Gericht auch die Vernehmung eines Betriebsprüfers für den Mittwoch. Laut "Focus Online" soll dabei auch die Frage beantwortet werden, warum Hoeneß trotz seiner Verluste nicht pleiteging.
Hoeneß hat laut der Darstellung der Beamtin bei der Einreichung von Unterlagen zudem mehrmals Fristen verstreichen lassen und "über einen sehr langen Zeitraum gar keine Unterlagen nach Erstattung der Selbstanzeige eingereicht". Die Verteidigung hingegen betonte, die fragliche Steuerdatei sei nach und nach vervollständigt und erst kurz vor Prozessbeginn fertiggestellt worden.
Was die mögliche Strafe für den Bayern-Präsidenten betrifft, gehen die Meinungen der Beobachter auseinander. Während beispielsweise die erfahrene "Spiegel"-Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen glaubt, dass eine Bewährungsstrafe immer unwahrscheinlicher wird, hält die Steuerstrafrechts-Expertin Christine Varga Bewährung für Uli Hoeneß noch immer für möglich. Wegen der Selbstanzeige sei "eine Bewährungs- in Verbindung mit einer Geldstrafe durchaus möglich." Das könne "trotz der formalen Unregelmäßigkeiten von zurückgehaltenen Daten erheblich zu seinen Gunsten gewichtet werden", sagte Varga der Nachrichtenagentur dpa.
Der Montag in der Zusammenfassung
Laut der Anklageschrift wird Uli Hoeneß vorgeworfen, 3,5 Millionen an Steuern hinterzogen zu haben. Am Mittag des ersten Verhandlungstages gesteht er allerdings, dass zu diesem Betrag zusätzliche 15 Millionen kommen. Er sei "froh, dass jetzt alles auf dem Tisch liegt". Bei dem Betrag handelt es sich allerdings um eine Schätzung - am zweiten Verhandlungstag wird sich zeigen, dass die endgültige Summe noch weitaus höher ist.
Der Präsident des FC Bayern München berichtet außerdem von seiner Zockerei an der Börse; er schob Unsummen herum, manchmal rief er nachts bei der Bank an. 50.000 Transaktionen habe er zwischen 2001 und 2010 gehabt. Zwischenzeitlich sei er regelrecht verrückt gewesen und habe die Nerven verloren. "Ich bin aber kein Sozialschmarotzer", beharrt er. "Ich habe fünf Millionen an soziale Einrichtungen gegeben, 50 Millionen Steuern gezahlt. Ich will damit nicht angeben, ich will nur reinen Tisch machen."
Angesichts dieses Geständnisses rücken die Aussagen der drei Zeugen an diesem Tag in den Hintergrund. Ein Stuttgarter Steuerbeamter sagt aus, er habe bereits 2012 einen Hinweis bekommen. Ein Journalist habe sich mit Fragen zu einem Schweizer Nummernkonto, das dem FC Bayern gehöre, gemeldet. Andererseits seien die Angaben zu vage gewesen, um sie weiter zu verfolgen. Der Journalist habe auch die Nummer des Kontos nicht herausgeben wollen. "Der Name Hoeneß, das kann ich definitiv sagen, ist zu keinem Zeitpunkt gefallen."
Er habe seine Münchner Kollegen informiert. Der dort damit betraute Steuerbeamte habe nach "Ausschlussverfahren" vermutet, dass es sich um Uli Hoeneß handeln könnte. Er habe am 17. Januar 2013 einen Aktenvermerk geschrieben - am Morgen dieses Tages war bereits die Selbstanzeige eingegangen. Der dritte Zeuge wollte nicht vernommen werden, es wurde eine frühere Vernehmung verlesen.
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