Neue Runde im Streit zwischen Wolfgang Peschorn und Andreas Grabenweger: Der Präsident der Finanzprokuratur äußert erneut Kritik am fehlenden Engagement bei der Suche nach dem Benko-Vermögen.
Die Auseinandersetzung zwischen dem Präsidenten der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, und dem Masseverwalter von Signa-Gründer René Benko, Andreas Grabenweger, ist in eine neue Runde gegangen. Peschorn monierte in der "ZIB 2" Dienstagabend einen mangelnden Einblick in Benkos Tun und Vermögen. Grabenweger sagte am Mittwoch zur APA, dass er sehr wohl über dessen Einkünfte "im Bilde" sei. Über Zuwendungen Dritter – also Benkos Familie – habe er aber keine Handhabe.
Bereits am Montag hatte Peschorn in einem Bericht der "Tiroler Tageszeitung" das "nötige Engagement" bei der Suche nach dem Benko-Vermögen vermisst, auch auf strafrechtlicher Seite passierte dem sogenannten "Anwalt der Republik" zu wenig. Nun wies er darauf hin, dass der Insolvenzverwalter im "Interesse der Gläubiger" darauf schauen müsse, "dass der Schuldner, in dem Fall der Herr Benko, ein sehr sparsames Leben, also ein Leben im Existenzminimum führt". Wenn er für seine Tätigkeiten ein "Entgelt" erhalte, müsse dies auch den Gläubigern zugutekommen.
Für Peschorn war die Frage offen: "Was macht der Herr Benko und wo ist das Vermögen hingekommen?" Wenn man dies nicht wisse, bestehe "die Gefahr, dass eine Parallelwelt aufgebaut wird, vielleicht ein Signa zwei". Er äußerte die Sorge, dass möglicherweise "Assets, die derzeit in dem Signa-Konglomerat vorhanden sind" in eine neue "Konstruktion" – etwa angedockt an bereits bestehende Stiftungen – übergeführt werden. "Das sind Gefahren, und denen sollte man begegnen", hielt er fest.
Grabenweger kann Peschorns Kritik "nicht nachvollziehen"
Grabenweger, der im Frühjahr 2024 als Masseverwalter für das Konkursverfahren über das Vermögen von Signa-Gründer René Benko bzw. gegen ihn als Unternehmer am Innsbrucker Landesgericht bestellt worden war, konnte die Kritik Peschorns "nicht nachvollziehen". "Natürlich bin ich im Bilde", sagte er. Es sei bekannt, wo Benko lebt und arbeitet. Dieser habe "ein regelmäßiges Einkommen. Der pfändungsfreie Teil wird auf ein Massekonto überwiesen".
Dass Benko nach wie vor beispielsweise in seiner Villa im Innsbrucker Stadtteil Igls wohne, habe damit zu tun, dass Benko nur offenlegen müsse, "was er verdient" und nicht "was er von dritter Seite bekommt" - wie etwa von Familienmitgliedern. "Das klingt ungerecht und ist schwer zu verstehen. Aber wenn jemand meint, er muss seinen insolventen Verwandten unterstützen, dann steht ihm das frei", sagte Grabenweger. Dies sei auch "kein Systemfehler", weil ansonsten eine "Beschränkung der Interessen Dritter" geschehe. In "normalen Verhältnissen" mache dies auch durchaus Sinn.
Heimliches Arbeiten an "Signa zwei" ist "möglich"
Ein heimliches Arbeiten an einem "Signa zwei", wie von Peschorn befürchtet, sei allerdings "durchaus möglich", räumte der Masseverwalter ein und fügte hinzu: "Aber er darf es nicht mit eigenem Vermögen machen". In dem Zuge wies er auf noch offene Gerichtsverfahren zu den beiden Privatstiftungen – der Laura Privatstiftung mit Sitz in Innsbruck sowie die Ingbe-Stiftung im Liechtensteiner Vaduz – hin. Ein Hauptverfahren, bei dem versucht werde, der Mutter Benkos die Ausübung der Stifterrechte zu untersagen, sei noch anhängig. Grabenweger rechnete mit einer Verhandlung zu Jahresbeginn.
Zuletzt hatte Benkos Mutter in ihrer Funktion als Erststifterin der beiden Privatstiftungen jedoch einen juristischen Sieg davongetragen. Nachdem das Landesgericht Innsbruck im Juni eine vom Masseverwalter im Benko-Konkursverfahren beantragte einstweilige Verfügung gegen die Mutter bewilligt hatte, gab im Juli das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) ihrer Beschwerde statt und hob die einstweilige Verfügung wieder auf. Mit der einstweiligen Verfügung hätten ihre Stifterrechte eingeschränkt werden sollen, nachdem Grabenweger davon ausgegangen war, dass Benko als "wirtschaftlicher Stifter" stets die Kontrolle über die Stiftungen behalten hatte und damit eine "Vermögensverschleierung" verbunden war.
Im Konkursverfahren wiederum wurden bisher vom Gericht Forderungen in Höhe von 47 Millionen Euro anerkannt, wobei die Gläubiger zwei Milliarden Euro an Forderungen geltend gemacht hatten. Auch eine nachträgliche Prüfungstagsatzung Ende September brachte keine wesentlichen Änderungen der Summe. Das Konkursverfahren soll laut Beobachtern noch "viele Jahre" dauern. (APA/bearbeitet von tas)
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.