Die rot-schwarze Koalition hat sich auf einen Entwurf zur Pensionsreform geeinigt. Verbesserungen gibt es für Bezieher von Mindestpension mit langer Versicherungsdauer - außerdem will die Regierung einen Bonus für längeres Arbeiten schaffen. Bei einigen strittige Punkte gab es jedoch keine Einigung.

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Es ist eine typisch österreichische Lösung, die rund um die Ende Februar vereinbarte Pensionsreform zum Tragen kommt. Nach etlichen Diskussionen einigte man sich innerhalb der rot-schwarzen Koalition zwar auf einen Entwurf – die strittigen Punkte wurden vorsichtshalber aber weggelassen. Diese betreffen die Erneuerung der Pensionskommission und die Kosten des Pensionssystems.

Bonus für längeres Arbeiten

Ein Punkt, über den die vergangenen Wochen heftig diskutiert wurde, findet sich jedoch trotzdem im aktuellen Programm: der Bonus für längeres Arbeiten. Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) hatte erst nach massivem Druck der ÖVP zugestimmt. Der Kern: Wer nach dem regulären Pensionsantrittsalter weiterarbeitet – bei Frauen bis 63, bei Männern bis 68 – dessen Dienstgeber- und Dienstnehmerbeträge werden aus den Mitteln der Pensionsversicherung bezahlt. Zusätzlich gibt es einen Aufschub-Bonus pro Jahr von 4,2 Prozent.

Vorteil für Teilzeit-Beschäftigte

Verbesserungen gibt es für Pensionisten mit Mindestpension die auf eine lange Versicherungsdauer verweisen können. Mit mindestens 30 Jahren erhält man künftig mindestens 1.000 Euro. Bisher waren es 883 Euro. Profitieren werden davon Personen mit langen Teilzeit-Anstellungen.

Änderungen gibt es beim Pensionssplitting. Die Übertragung von Teilgutschriften von derzeit bis zu vier Jahren, wird auf bis zu sieben Jahre pro Kind erweitert. Der Antrag dafür kann künftig bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes gestellt werden – das sind drei Jahr mehr als aktuell.

Das Reformpaket enthält auch den Rechtsanspruch auf Rehabilitation, wenn jemand die Voraussetzungen für eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension zumindest in absehbarer Zeit erfüllen wird.

Rasche Umsetzung: Begutachtung bis zum 4. November

Die Begutachtung des Reformpakets lief bis zum 4. November. Somit könnten die Änderungen noch in den kommenden Wochen in Kraft treten. Sozialminister Stöger gibt sich zufrieden. Damit werde eine sinnvolle Weiterentwicklung des Pensionssystems sichergestellt. Besonders Menschen mit geringer Pension und Personen, die Rehabilitation benötigten, würden berücksichtigt. Ob und bis wann es eine Einigung zu den Streitpunkten geben wird, konnte bis dato noch niemand beantworten.

Studie bescheinigt Verbesserungsbedarf bei Pensionen

Jedenfalls kommt der Beschluss zum richtigen Zeitpunkt. Der am 24. Oktober veröffentlichte "Melbourne Mercer Global Pension Index 2016" kommt nämlich zum Schluss, dass das österreichische Pensionssystem unverändert "großen Verbesserungsbedarf" in Sachen Nachhaltigkeit hat. Im Vergleich der Altersvorsorgesysteme in 27 ausgesuchten Ländern liegt Österreich laut der Studie auf dem 18. Platz. Die Studienautoren, in Zusammenarbeit mit dem Thinktank "Agenda Austria", empfehlen der österreichischen Regierung eine Koppelung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters an die Lebenserwartung und eine schnellere Erhöhung des Pensionsantrittsalters für Frauen.

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