Der Oberste Gerichtshof in Wien hat entschieden: Das Strafmaß gegen Hannes Kartnig wurde deutlich reduziert. Ein Teil des Prozesses muss laut OGH-Beschluss aber wiederholt werden, eine erneute Erhöhung des Strafmaßes droht.

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Vor etwas mehr als zwei Jahren wurde Ex-Sturm-Präsident Hannes Kartnig in erster Instanz zu fünf Jahren Haft und einer Millionenstrafe verurteilt. Nach Nichtigkeitserklärung und Berufung entschied sich heute Mittwoch am Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien nun das Schicksal des "Sonnenkönigs". Das Urteil lautet nun: unbedingte Haftstrafe für 15 Monate und eine Strafe von 5,5 Millionen Euro. Das Strafmaß könnte sich aber erneut erhöhen, da ein Teil des Prozesses in Hinblick auf falsche Angaben über den Kartenverkauf wiederholt wird. Sollt er die Strafe nicht zahlen können, wären weitere 15 Monate in Haft fällig.

Sowohl die Verteidigung als auch der Staatsanwalt hatten unmittelbar nach dem Urteil der Vorinstanz Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde aufgrund eines Formfehlers eingereicht. Der ehemalige Präsident des SK Sturm Graz blieb daher auf freiem Fuß.

Der OGH hatte nun die Möglichkeit, das ganze Verfahren wiederholen oder Teile neu verhandeln zu lassen, die Schuldsprüche und Strafen zu mindern oder zu erhöhen. Nun heißt es also Gefängnis für den ehemaligen steirischen "Sonnenkönig". Prominenter Mithäftling im Geiste wäre dann wohl Uli Hoeneß, ehemaliger Präsident des FC Bayern München, der nach einer Selbstanzeige zu dreieinhalb Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde. Der 62-Jährige soll demnächst seine Haft antreten.

Harte Strafe in erster Instanz

Hannes Kartnig war im Februar 2012 wegen schweren Betrugs, grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen sowie Steuerhinterziehung verurteilt worden. Zudem soll der Steirer auch Drahtzieher bei Schwarzeinnahmen und –zahlungen gewesen sein, was dieser - im Gegensatz zur Steuerhinterziehung - nie gestanden hat. Das Urteil für den einst so schillernden Manager lautete auf fünf Jahre unbedingte Haft sowie eine Geldstrafe von 6,6 Millionen Euro. Sieben Mitangeklagte, unter anderem der ehemalige Sportdirektor Heinz Schilcher, wurden wegen Mittäterschaft verurteilt.

Kartnig ist immer noch 100-Prozent-Gesellschafter und Geschäftsführer seiner Werbefirma "Perspektiven". Vermutet wird in der Branche, es habe im familiären Umfeld Firmengründungen gegeben habe, die sicherstellen sollen, dass die Finanz nicht wegen der Steuerschuld auf Firmenvermögen zugreifen könne. Im Falle seines Antretens der Haft könnte die Geschäfte gänzlich auf seinen Sohn übergehen, heißt es in einem Bericht der "Kleinen Zeitung".

Die goldenen Zeiten von "Zar Hannes"

Während so mancher Kartnig längst im Gefängnis vermutete, war der 62-Jährige bis vor kurzem Gast auf prominent besuchten Veranstaltungen in Graz und Umgebung. Seine Glanzzeiten hatte er aber mit dem SK Sturm, mit dem er 1998 und 1999 zwei Meistertitel sowie den Einzug in die Zwischenrunde der Champions League feierte und seinem Verein immense Popularität verschaffte. Und das, obwohl er zuvor als Präsident des Eishockeyclubs EC Graz schlechte Managementqualitäten bewiesen hatte: Der Verein war unter seiner Führung in die Pleite geschlittert.

2006 trat Kartnig nach 14 Jahren als Sturm-Präsident zurück. 2007 folgte ein Konkursantrag und Zwangsausgleich des Vereins. In diesem Jahr kam Kartnig auch in Untersuchungshaft und wurde wieder entlassen. Zur Verhandlung kam es erst 2011. Im Februar 2012 fiel das Urteil in erster Instanz.

Übertriebener Ehrgeiz

Kartnig habe den Verein aufgrund eines übertriebenen Ehrgeizes sukzessive in die Pleite geführt, hieß es im "Kurier" anlässlich seiner Verurteilung: durch Überbezahlung von Spielern, deren teure Weiterverpflichtung und Verträge mit neuen Profis. Nur durch Unsummen an Schwarzgeldern für die Spieler habe man den Betrieb nach außen hin aufrechterhalten können, die Lizenz für die Bundesliga sei erschlichen worden.

Kartnig selbst bat im ersten Verfahren um ein mildes Urteil, schließlich sei das Stadion des SK Sturm Graz fünf Jahre lang ausverkauft gewesen: "Wir waren also auch Steuerbringer, nicht nur Hinterzieher."

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