Jörg Haiders Witwe und seinen Töchtern droht ein erneutes Gerichtsverfahren. Die frühere Kärntner Landesholding kann Geld zurückfordern, das mutmaßlich zur illegalen Parteienfinanzierung diente. Laut Entscheid des Obersten Gerichtshofs ist eine persönliche Verantwortung Haiders nicht ausgeschlossen.
Die ehemalige Kärntner Landesholding darf gegen Jörg Haiders Erbinnen vor Gericht ziehen. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien entschieden.
Wie die "Presse" berichtet, könnte der heutige Sondervermögen-Kärnten-Fonds damit Geld für angebliche Parteienfinanzierung zurückfordern. Hintergrund ist ein Puzzlestück aus dem Hypo-Skandal: die Bezahlung eines Gutachtens von Dietrich Birnbacher.
OGH sieht mögliche persönliche Verantwortung
Das Höchstgericht sieht eine persönliche rechtliche Verantwortung des 2008 verunglückten Kärntner Landeshauptmanns im Bereich des Möglichen. Der Fonds müsste allerdings beweisen, dass die sechs Millionen Euro für das Gutachten, das beim Verkauf der Hypo Alpe Adria an die BayernLB erstellt wurde, für illegale Parteienfinanzierung gedient haben.
Der Steuerberater Dietrich Birnbacher hatte schon im ersten Prozess zugegeben, dass der Preis für das Gutachten überhöht und zur Parteienfinanzierung gedacht war. Er wurde in erster Instanz der Untreue und Beihilfe schuldig gesprochen. Er fasste eine Haftstrafe von fünf Monaten unbedingt und zweieinhalb Jahren bedingt aus.
Klage in erster Instanz abgewiesen
Das Landesgericht Klagenfurt hatte eine Klage des Sondervermögen-Kärnten-Fonds gegen Haiders Erbinnen - seine Frau und seine zwei Töchter - zurückgewiesen. Das Gericht argumentierte, Haider habe mit dem Verkauf der Hypo Alpe Adria lediglich das Gesetz befolgt.
In zweiter Instanz widersprach das Oberlandesgericht Graz: Das Land sei eben nicht in hoheitlicher Funktion tätig geworden, sondern als Träger von Privatrechten.
Diese Sicht bestätigte der OGH. Nicht nur habe das Land reine Eigentümerinteressen verfolgt, sondern es habe bei Haider persönlich ein "ausreichender Konnex mit hoheitlichen Befugnissen" gefehlt.
Anwalt will Frage um Honorar neu aufrollen
Dieter Böhmdorfer kündigte via "Presse" an, die Frage des überhöhten Honorars noch einmal aufs Tapet zu bringen. Der Anwalt von Haiders Tochter Ulrike Haider-Quercia sagte, es gebe keinen Beweis, dass Haider wissentlich ein zu hohes Honorar vereinbart oder akzeptiert habe.
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