(flr) - Ein Münchner Komponist verklagt McDonald's laut "Spiegel Online" auf Schadenersatz. Der Grund: Die Fastfood-Kette soll die Melodie hinter ihrem Werbeslogan "Ich liebe es" von Stephan O. geklaut haben. Der Streitwert des Falles liege dessen Anwalt Gregor Schneider zufolge bei mehreren hunderttausend Euro.

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Der Komponist behauptet dem Bericht zufolge, er habe den Jingle im Auftrag der Werbeagentur Heye & Partner für McDonald's erfunden. Diese habe ihn zunächst "mit 1.500 Euro und zwei Flaschen Champagner abgespeist" und darauf verwiesen, dass nun auch der Fastfood-Riese sich das Stückchen erst einmal anhören müsse. Der hätte danach aber nichts mehr von sich hören lassen.

Danach sei die "Ich liebe es"-Melodie auf nicht geklärten Wegen in das Tonstudio eines gewissen Franco T. gelangt, der sie dann an McDonald's weiterverkauft habe. Franco T. erklärt "Spiegel Online" zufolge aber, dass er die Schöpfung von Stephan O. nie zu Ohren bekommen habe, sondern die Melodie selbst erfunden habe. Anwalt Schneider widerspricht dem. Franco T. habe seinen Mandanten wegen der Angelegenheit sogar verspottet: "Danke, dass du mich zum Millionär gemacht hast", soll er zu ihm gesagt haben.

Bevor das Landgericht München den Fall verhandeln kann, wolle die Behörde erst klären, ob es sich bei dem kurzen Jingle von nur vier Tönen überhaupt um schützenswertes geistiges Eigentum handele. Die entscheidende Frage sei, ob ein derart kurzes Stück überhaupt "Ausdruck individueller geistiger Schöpfung" sein könne, da bei dieser Länge auch eine voneinander unabhängige Doppelschöpfung nicht unwahrscheinlich sei. Ein Gegenargument ist, dass gerade solch kurze Werbemelodien besonders einprägsam sind – man denke etwa an das unausweichliche Telekom-Gebimmel, dem sich kein moderner Mensch entziehen kann.

Der zuständige Münchner Richter Thomas Käss erklärt laut dem Online-Portal zwar, er und seine Behörde hielten es für "höchst wahrscheinlich, dass die Tonfolge nicht schutzwürdig ist". Dennoch wird sein Gericht sich für die Beweisaufnahme bis zum 24. Februar Zeit nehmen. Dann wird entschieden, wie in dem Fall weiter verfahren wird.

Über Erfolg oder Misserfolg der Klage wird auch entscheiden, in wie weit die Ermittler die widersprüchlichen Aussagen von Komponist Stephan O. und Tonstudio-Betreiber Franco T. aufklären können.

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