- Im Rahmen von Finanzpolizei-Kontrollen wurden 2021 Strafen wegen Lohndumpings in Höhe von fast vier Millionen Euro verhängt.
- Das teilten Arbeitsminister Martin Kocher und Finanzminister Magnus Brunner (beide ÖVP) mit.
- Die Finanzpolizei kontrolliert auch die missbräuchliche Verwendung von Kurzarbeit.
Im vergangenen Jahr 2021 wurden 1.590 Betriebe nach dem Lohn- und Sozialdumping-Gesetz kontrolliert, dabei wurden 1.808 Strafanträge gestellt und Strafen in der Höhe von 3,9 Mio. Euro verhängt. Das berichteten Arbeitsminister Martin Kocher und Finanzminister Magnus Brunner (beide ÖVP) am Montag auf einer Pressekonferenz. Dabei wurde weniger kontrolliert als 2020, das Problem dürfte aber wohl nicht kleiner geworden sein, sagte der Leiter der Finanzpolizei, Wilfried Lehner.
Beim Lohn- und Sozialdumping geht es um die Unterbezahlung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beziehungsweise die Nicht-Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Bestimmungen. "Das ist natürlich für die Betroffenen ein großer Nachteil, aber auch für alle Unternehmen und es stört den fairen Wettbewerb", sagte Kocher.
Finanzpolizei zuständig für Kampf gegen Lohndumping
"Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz ist ein wichtiges Instrument zum Schutz der heimischen Wirtschaft vor illegal nach Österreich hereinarbeitenden Unternehmen", sagte Brunner. Zuständig für die Kontrollen ist die Finanzpolizei, sie kontrolliert Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die aus dem Ausland entsendet oder überlassen werden. Die Kontrollen würden intensiviert, vor allem in den Bereichen Bau- und Baunebengewerbe, Transport- und Paketdienstleister und im Lebensmittelhandel, so der Finanzminister. Darüber hinaus werde es anlassbezogen und auf der Basis von Risikoanalysen weitere Schwerpunktkontrollen geben.
Im vergangenen Jahr 2021 habe die Finanzpolizei 1.590 Betriebe und damit weit über 3.000 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer aus dem Ausland in Österreich kontrolliert, so der Leiter der Finanzpolizei Wilfried Lehner. Bei 385 ausländischen Betrieben bestand der Verdacht auf Unterentlohnung, es wurden 1.808 Strafanträge gestellt und Strafen in Höhe von 3,9 Mio. Euro verhängt. Insgesamt wurden rund 197.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den Ausland nach Österreich entsendet. 2020 kamen rund 183.000 Dienstnehmer nach Österreich, dabei wurden 1.634 Unternehmen kontrolliert und es gab 435 Verdachtsfälle.
Auch missbräuchliche Verwendung von Kurzarbeit wird kontrolliert
2021 wurde damit weniger kontrolliert als im Jahr davor, die Anzahl der potenziellen Fälle sei dabei allerdings nicht so stark gesunken, "mit anderen Worten: das Problem ist tendenziell noch gleich", sagte Lehner. Entwarnung könne man also nicht geben, auch weil immer neue Arten von Betrug dazukämen.
Neben Unterentlohnung werde auch die missbräuchliche Verwendung der Kurzarbeit kontrolliert, so Kocher. Bei der Kurzarbeit seien seit April 2020 14.000 Betriebe kontrolliert worden, mit fast 40.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Dabei wurden 1.160 Arbeitsmarkt-Übertretungen festgestellt, vor allem Schwarzarbeit und ähnliche Vergehen, und es gab 320 Betrugsverdachtsfälle. 2022 habe es bisher 1.200 Kurzarbeitskontrollen und 243 Anzeigen wegen Betrugsverdachts gegeben. (apa/okb)
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