Dem Spar-Konzern ergeht es wie Rewe: Wegen einer als "Preismoderation" bezeichneten Maßnahme straft das Kartellgericht den Konzern ab. Ein weiteres Verfahren ist noch anhängig.

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Das Kartellgericht (Oberlandesgericht Wien) hat eine Geldbuße von drei Millionen Euro über den Spar-Konzern verhängt. Wie das Gericht mitteilte, wurde im Verfahren der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) gegen Spar nur über den Bußgeldantrag in Bezug auf Molkereiprodukte entschieden. Das andere Warengruppen betreffende Verfahren ist noch offen.

Verhängt wurde die Millionenstrafe wegen einer als "Preismoderation" bezeichneten Vorgehensweise. Dem Gericht zufolge veranlasste Spar seine Produzenten planmäßig, "Verkaufspreisempfehlungen" abzugeben, die zwar als unverbindlich bezeichnet wurden, de facto aber verbindlich sein sollten.

Die Produzenten sollten letztlich dieselben Preisempfehlungen anderen Händlern vorgeben, wodurch die Endverkaufspreise beeinflusst und auf dem gleichen Niveau gehalten werden sollten.

Bei der Höhe der Geldbuße hat sich das Kartellgericht an jener orientiert, die über den Rewe-Konzern verhängt worden war: 20,8 Millionen Euro. Die Buße fällt für Spar nur deshalb geringer aus, weil das Verfahren gegen Rewe 20 Produktgruppen betraf, während es im aktuellen Verfahren nur um eine - nämlich Molkereiprodukte - ging. Der Antrag der BWB, auch über zwei Tochtergesellschaften eine Geldbuße zu verhängen - SLL GmbH und Maximarkt -, wurde abgewiesen.

Angefochten werden kann die Entscheidung beim Obersten Gerichtshof (OGH). Dieser fungiert als Kartellobergericht.

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