Der Bund möchte die Gläubiger der Hypo Alpe Adria an den Kosten der Sanierung beteiligen und hat das sogenannte Hypo-Sondergesetz beschlossen. Es sieht eine gezielte Beteiligung durch Gläubiger wie Fondsgesellschaften und Versicherungen vor, deren Papiere durch das Land Kärnten besichert waren. Die Ratingagentur Moody's stufte daraufhin die Bonität von mehreren österreichischen Banken herab. Gegner bezweifeln, dass das Gesetz vor Gericht Bestand haben wird.

Mehr News zum Thema Wirtschaft

Eine Premiere ist nun per Gesetz verabschiedet: Finanzminister Michael Spindelegger möchte zum ersten Mal selektiv Eigentümer und Gläubiger an den Kosten der Rettung bzw. Sanierung einer Bank beteiligen und beruft sich dabei auf den europäischen Konsens. In Zukunft sollen nicht nur die Steuerzahler, sondern auch die Eigentümer und Gläubiger zur Rettung von strauchelnden Banken mit einbezogen werden.

Ab 2016 sei dies nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel, so Spindelegger in einer Presseaussendung des Bundesministeriums für Finanzen. Mit dem nun beschlossenen Hypo-Sondergesetz, welches er als Ausnahmefall für die notverstaatlichte Hypo-Alpe-Adria-Bank bezeichnet, greife Österreich einfach der neuen "Bail-in"-EU-Richtlinie vor. Nachrangige Gläubiger wie Banken, Fondsgesellschaften und Versicherer könnten also ihr Geld vollständig verlieren, obwohl ihre Hypo-Papiere im Volumen von 890 Millionen Euro durch das Land Kärnten besichert waren. Auch die Bayern LB soll 800 Millionen Euro zahlen. Schließlich müsse das Land Kärnten Verantwortung übernehmen und 500 Millionen Euro tragen.

Warum keine Insolvenz?

In den vergangenen Monaten hatte sich immer weiter herauskristallisiert, dass eine Insolvenz mit zu großen Risiken verbunden wäre und auf jeden Fall vermieden werden sollte. Bei einer Insolvenz wird regelmäßig ein sogenannter "Haircut" durchgeführt und alle Verbindlichkeiten (etwa Schulden) gegenüber den Gläubigern um den gleichen Prozentsatz, zum Beispiel 30 Prozent, gekürzt. Wenn es eine Hierarchie der Verbindlichkeiten gibt und einige bereits vor der Insolvenz als nachrangig eingestuft waren, verlieren diese Gläubiger ihr Geld zuerst. Oder die anderen Gläubiger erhalten zuerst ihr Geld aus der Insolvenzmasse – dem, was noch an Geld und Werten übrig ist -, zurück. Die Eigentümer hingegen verlieren ihr Geld in der Regel vollständig.

Im Falle der Hypo Alpe Adria würde bei einer Insolvenz allerdings das Land Kärnten für Schulden der Bank in Höhe von derzeit 12,5 Milliarden Euro einstehen müssen. Dieser Gesamtbetrag würde laut Kärntner Landesholding-Gesetz mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens sofort fällig – da jedoch Kärnten selbst mit 4,8 Milliarden Euro verschuldet ist, wäre auch das Land selbst zahlungsunfähig. Da die Auswirkungen hierfür unkalkulierbar gewesen seien, habe man sich für eine Umschuldung per Sondergesetz in diesem besonderen Fall entschlossen, welches auch vom österreichischen Nationalbank-Gouverneur Nowotny gegenüber dem Magazin "Profil" als "geringeres Übel" bezeichnet wurde.

Herabstufung durch Moody’s

Die Ratingagentur Moody's hat nach Erlass des Gesetzes die Bonitätsnoten für langfristige Verbindlichkeiten und Einlagen von elf österreichischen Banken um eine Stufe zurückgenommen - darunter Erste Group, Bawag und Raiffeisen Bank International. Begründet wurde der Schritt damit, dass die Wahrscheinlichkeit von Bankenhilfen nun insgesamt geringer geworden sei und dass Ausfallgarantieren nur noch sehr begrenzten Wert haben. Auch die Ratingagentur Standard & Poor's hatte sieben österreichischen Banken sowie vier Bundesländern mit schlechteren Noten gedroht.

Finanzminister Spindelegger kritisierte die Entscheidung der Ratingagentur Moody's, Österreichs Banken im Zusammenhang mit dem Hypo-Sondergesetz abzustufen, als "sachlich nicht nachvollziehbar": "Österreichs Banken haben in den vergangenen Jahren ihre Risiken minimiert und sind stabil aufgestellt. Sowohl Erste Group als auch Raiffeisen und die Bawag haben ihre in der Finanzkrise erhaltenen Kapitalhilfen der Republik bereits vollständig zurückbezahlt."

Kritiker zweifeln am Bestand des Gesetzes vor Gericht

Heftige Kritik am Gesetz hagelte es unter anderem von Oppositionsvertretern, Investoren und Bankenvertretern. Der deutsche Fondverband BVI hält das Gesetz für verfassungswidrig und nicht mit europäischem Recht vereinbar. Auch der Vorstandsvorsitzende der Hypo Vorarlberg, Michael Grahammer, beklagte nach der Herabstufung durch die Ratingagentur Moody’s wegen des Hypo-Sondergesetzes einen "erheblichen Schaden". Gegenüber den "Vorarlberger Nachrichten" äußerte er die Gewissheit, dass der Zusatz zum Hypo-Alpe-Adria-Sondergesetz, der Kärnten von seinen Pflichten entbindet, vor Gericht nicht halten werde. Für den Schaden für die Bankbranche und den Standort Österreich durch höhere Zinsen aufgrund des Vertrauensschadens bei Investoren machte er Bundesregierung und Finanzministerium verantwortlich.

Dr. Ferdinand Graf und Dr. Otto Wächter von der Kanzlei "Graf & Pitkowitz" prophezeien im Gespräch mit dem "Standard" ebenfalls ein Scheitern vor Gericht: "Der Versuch, eine gesetzlich vorgesehene Haftung des Landes mit Rückwirkung aufzuheben, um auf diese Weise die Gläubiger ihrer Ansprüche zu berauben, ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht in Einklang zu bringen und wird wohl weder vor dem Verfassungsgerichtshof noch vor dem EuGH Bestand haben."

Gründung einer Hypo-"Bad-Bank"

Mit dem Hypo-Sondergesetz wurde ebenfalls die Gründung einer Hypo-Bad-Bank beschlossen, die ohne Banklizenz operieren und nach und nach die 17 Milliarden Euro Altschulden der Hypo Alpe Adria abbauen wird. Außerdem wird der Balkan-Teil als Hypo SEE Holding AG aus der Hypo herausgelöst und soll verkauft werden. Die Hypo Italien bleibt als Bank ohne neues Geschäft bestehen.

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.