Causa Birnbacher II: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft will Harald Dobernig wegen Untreue anklagen. Der Vorwurf wegen versuchter Geldwäsche wird hingegen fallengelassen.

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Harald Dobernig droht ein Verfahren wegen Untreue: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat beim Landesgericht Klagenfurt Anklage eingebracht.

Die WKStA legt Dobernig zur Last, einen Beitrag zur Untreue der ehemaligen Vorstände der Kärnter Landesholding, Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander, geleistet zu haben. Beide sind inzwischen rechtskräftig verurteilt.

Konkret geht es laut Aussendung um die Auszahlung eines Honorars von knapp sechs Millionen Euro an Steuerberater Dietrich Birnbacher. Zudem seien mehrere Gutachten eingeholt worden, um die Höhe des Honorars zu rechtfertigen. Den dadurch entstandenen Schaden beziffert die Staatsanwaltschaft mit rund 5,75 Millionen Euro.

Dobernig kannte Birnbacher-Honorar

Dobernig soll die Gutachten beauftragt und sich an deren Erstellung beteiligt haben. Zudem habe er sich über das Honorar von Birnbacher informieren lassen und die Höhe im Aufsichtsrat der Landesholding als angemessen dargestellt.

In zwei Punkten wurden die Ermittlungen gegen Dobernig indes eingestellt: Der Vorwurf wegen versuchter Geldwäscherei sei aus rechtlichen Gründen nicht haltbar gewesen, "weil ein strafbares Versuchsstadium noch nicht erreicht war". Zudem hätten die Ermittlungen wegen falscher Beweisaussage keine strafbare Handlung nachgewiesen.

Gleichzeitig hat die WKStA allerdings beim Landesgericht Klagenfurt Strafantrag gegen einen Sachverständigen eingebracht. Der Mann soll in einem Ermittlungsverfahren sowie vor dem Kärnter Hypo-Untersuchungsausschuss eine falsche Beweisaussage gemacht haben. Gegen ihn wurde auch wegen Untreue ermittelt - in diesem Fall wurden die Erhebungen eingestellt.

Causa Birnbacher: erste Urteile 2012

In der Causa Birnbacher geht es um illegale Parteienfinanzierung sowie um sechs Millionen Euro, die Birnbacher beim Verkauf der Hypo Alpe Adria an die BayernLB kassiert haben soll - seiner eigenen Aussage vor Gericht zufolge 5,7 Millionen Euro zu viel. Angeklagt waren Steuerberater Dietrich Birnbacher, der Kärntner Ex-ÖVP-Chef Josef Martinz sowie die ehemaligen Vorstände der Kärntner Landesholding, Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander. Sie waren 2012 in erster Instanz der Untreue und Beihilfe schuldig gesprochen worden.

Sowohl Birnbacher als auch Martinz hatten im ersten Verfahren Parteienfinanzierung gestanden. Von Anfang an sei über das Hypo-Millionenhonorar eine verdeckte Parteispende angedacht gewesen: Das vereinbarte Honorar wollte man dritteln und unter Birnbacher, ÖVP und BZÖ aufteilen. 100.000 Euro sollen an die ÖVP geflossen sein, die FPK (damals noch BZÖ) forderte angeblich eine halbe Million. Bezahlt worden sei dieses Geld aber nicht mehr - "Haider war ja schon tot", erklärte Birnbacher.

OGH bestätigte Urteile 2014

In erster Instanz fasste Josef Martinz mit fünfeinhalb Jahren die höchste Strafe aus, wegen Anstiftung zur Untreue. Für Megymorez und Xander setzte es drei beziehungsweise zwei Jahre. Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien entschied Mitte März 2014 im Berufungsferfahren. Die Richter gaben Martinz' Berufung teilweise statt: Seine Strafe wurde auf 4,5 Jahre herabgesetzt.

Weder den Berufungen von Gert Xander und Hans-Jörg Megymorez, noch jener der Staatsanwaltschaft wurde Folge geleistet. Allerdings erhöhte das Gericht den bedingten Anteil der Strafe von Steuerberater Dietrich Birnbacher auf 2,5 Jahre.

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