Österreich und Bayern legen den Streit um die Hypo Alpe Adria außergerichtlich bei. Finanzminister Hans Jörg Schelling und sein bayerischer Kollege einigen sich auf einen Generalvergleich. Dabei geht Wien mit 1,23 Milliarden in Vorauszahlung.
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit haben sich Österreich und Bayern nach intensiven und wochenlangen Verhandlungen auf einen Generalvergleich im Hypo-Streit geeinigt. Österreich will 1,23 Milliarden Euro an Bayern zahlen. Finanzminister Hans Jörg Schelling hat sich dazu bereits das Okay vom Ministerrat sowie Kanzler Werner Faymann (SPÖ) und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) eingeholt.
Griss-Kommission begleitet Prozess
Auf österreichischer Seite wird laut Finanzministerium eine unabhängige Expertenkommission unter der Leitung von Irmgard Griss bis zum Abschluss des Vergleichs den Prozess begleiten, bis im Herbst das Parlament die dafür nötige gesetzliche Grundlage verabschieden kann.
"Wir wenden damit jahrelange, teure Gerichtsverfahren mit äußerst ungewissem Ausgang ab und schaffen gleichzeitig eine Normalisierung der Beziehungen mit unserem Nachbar", wird Schelling in einer Aussendung zitiert. Es gehe auch darum, Vertrauen und Stabilität gegenüber den internationalen Finanzmärkten zu stärken. "Jeder Gerichtsprozess schafft Unsicherheiten, mit der Weichenstellung zum Generalvergleich wenden beide Länder Schaden von ihrem Standort ab", sagte der Minister.
Die Einigung sieht vor, dass alle Verfahren unter Verzicht auf alle Ansprüche eingestellt werden. Österreich zahlt an Bayern eine "Sicherheitsleistung" auf die Quote aus der Verwertung der Hypo-Abbaugesellschaft Heta. Die Quote beträgt rund 45 Prozent beziehungsweise 1,23 Milliarden Euro. Die Gesamtforderung beläuft sich auf 2,75 Milliarden Euro. Bei Abwicklung der Heta zahlt Bayern das Geld an Österreich zurück.
Heta begrüßt Vergleich
Die Heta Asset Resolution AG (Heta) begrüßte den Vergleich. Der Vorstand sei kurz vor der Bekanntmachung vom Bundesministerium für Finanzen über die Einigung informiert worden. Zur Umsetzung bedürfe es weiterer bilateraler Vereinbarungen zwischen der Bayerischen Landesbank (BayernLB), der Heta und der Republik Österreich. "Heta wird zusammen mit der Österreichischen Finanzmarktaufsicht als Abwicklungsbehörde prüfen und entscheiden, ob sie eine Generalbereinigung im Interesse der Heta und ihrer Gläubiger mittragen kann", teilte die Abbaugesellschaft mit.
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