Die dritte Piste am Flughafen Wien-Schwechat darf nicht gebaut werden. Wegen zu hohem Flugaufkommen hat das Bundesverwaltungsgericht den Antrag zur Errichtung einer dritten Lande- und Startbahn am Vienna International Airport abgewiesen.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat dem Flughafen in Wien Schwechat eine Absage in der Angelegenheit des Baus einer dritten Start- und Landepiste erteilt. "Durch den Bau der dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat und dem damit erhöhten Flugverkehr würden die Treibhausgasemissionen Österreichs deutlich ansteigen", heißt es in einer Stellungnahme.
Flughafen Wien wehr sich
Der Flughafen will das Urteil nicht hinnehmen und für die Revision kämpfen. Laut des Airportsprechers bedauert der Flughafen Wien die Entscheidung des BVwG. Weiter teilt der Sprecher mit: "Die Flughafen Wien AG wird gegen diesen Bescheid vorgehen und in dieser Frage den Verwaltungsgerichtshof befassen."
Die Gegner der dritten Startbahn können also nicht endgültig aufatmen. Weiter macht die Flughafen Wien AG darauf aufmerksam, dass ein Ausbleiben einer Revision negative Folgen für die Wirtschaft und den Tourismusstandort Österreich haben wird. (mam)
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