Die EU-Kommission hat nach Ansicht des Gerichts der Europäischen Union einseitig die Abgas-Grenzwerte gelockert. Madrid, Paris und Brüssel hatten dagegen geklagt und bekommen nun vor dem EU-Gericht in Luxemburg recht. Jetzt müssen zügig neue Regeln her - sonst droht auch aktuellen Euro-6-Dieseln in Zukunft ein Fahrverbot.

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Im Kampf gegen zu schmutzige Luft haben die drei europäischen Metropolen Paris, Brüssel und Madrid erfolgreich gegen die Lockerung von Grenzwerten bei neuen Abgastests auf der Straße (Real Driving Emissions, kurz RDE) geklagt.

Das EU-Gericht in Luxemburg entschied am Donnerstag, dass die EU-Kommission Stickoxid-Grenzwerte für Autos der Norm Euro-6 zu Unrecht einseitig neu berechnet habe.

Die Behörde habe dabei ihre Kompetenzen überschritten, die beanstandete Verordnung muss jetzt binnen einer Übergangsfrist von zwölf Monaten überarbeitet werden. Bis dahin ändert sich für Autofahrer erst einmal nichts.

ADAC: Sicherheit muss bei Nachbesserung "absolut" geboten sein

Der ADAC erklärte nach der Entscheidung, es gebe aktuell auch keine unmittelbaren Auswirkungen für deutsche Euro-6-Halter.

Bei der Überarbeitung der Regeln müsse allerdings sichergestellt werden, dass auch eine Anpassung der Grenzwerte für RDE-Messungen nicht zulasten der jetzigen oder zukünftigen Halter von Euro-6-Fahrzeugen geschehe.

Die Verbraucher müssten sich "absolut" darauf verlassen können, dass bereits gekaufte oder aktuell im Handel angebotene Euro-6-Fahrzeuge allen gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Darum geht es bei dem Streit

Die EU-Kommission wollte den für die Euro-6-Norm geltenden Grenzwert von höchstens 80 Milligramm Stickoxid pro Kilometer (mg/km) für eine Übergangszeit auf 168 mg/km und danach auf 120 mg/km ändern.

Begründet wurde dies mit dem Ausgleich statistischer und technischer Ungenauigkeiten bei der Umstellung auf RDE. Bisher ermittelte Laborwerte sind oft viel niedriger als jene, die im echten Fahrbetrieb entstehen.

Doch das wollten die Städte Madrid, Paris und Brüssel so nicht akzeptieren: In allen drei klagenden Städten gelten mehr oder weniger strenge Fahrverbote.

Sie befürchten, dass womöglich auch solche Autos in Sperrzonen einfahren dürfen, die die dafür rechtsgültigen Grenzwerte nicht einhalten können.

Und wegen der Festlegung der Kommission könnten sie in dem Fall nicht einschreiten. Das sah das EU-Gericht ebenfalls so und kippte die Entscheidung der Kommission.

Wie geht es nun weiter?

Gemäß der aktuellen Gerichtsentscheidung muss nun die entsprechende Verordnung, in der die beanstandeten Grenzwerte festgelegt wurden, neu beraten werden.

Das Gericht hat die Kommission, das Europaparlament und den Rat dazu aufgefordert, neue Regeln festzulegen. Ob und wie sich die Grenzwerte am Ende dann verändern, ist noch offen.

Für mindestens 14 Monate soll daher erst einmal Rechtssicherheit gewahrt bleiben. So will man sicherstellen, dass es weiterhin gültige Grenzwerte gibt. Die Entscheidung der ersten EU-Instanz kann zudem in der Regel vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) auch noch angefochten werden.

Was sind die Folgen?

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) geht bereits davon aus, dass die Entscheidung des EU-Gerichts "weitreichende Folgen für zukünftige Gerichtsurteile" nach sich ziehen dürfte - "über Musterklagen bis hin zu Klagen um Neuzulassungen und Verkaufsverbote". Die zuvor für Laborbedingungen bestimmten Grenzwerte müssten auch auf der Straße gelten. (mgb/dpa/afp)

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