Im Streit um ein neues Partnerschaftsabkommen erhöht die EU den Druck auf die Schweiz. Weil sich die Schweizer Regierung wegen innenpolitischer Widerstände weigert, dem bereits ausgehandelten Vertrag zuzustimmen, erkennt die EU ab diesem Montag die Schweizer Börsenregulierung nicht mehr als gleichwertig an.

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Damit werden EU-Händler bis auf Weiteres nicht mehr uneingeschränkt an der Börse in Zürich handeln können. Die Schweiz will versuchen, die Konsequenzen der EU-Entscheidung mit einer Notfallverordnung zum Schutz des Schweizer Börsenplatzes abzufedern.

Das ausgehandelte, aber von der Schweiz bislang nicht unterzeichnete Rahmenabkommen soll den gegenseitigen Marktzugang einheitlicher und effizienter machen. Für die EU geht es vor allem darum, dass die Schweiz in bestimmten Bereichen EU-Regeländerungen übernimmt und sich an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hält, soweit sich die Urteile auf Bereiche beziehen, die Teil von Abkommen sind.

EU nur noch mit Zusatzerklärungen

Gegner des Abkommens in der Schweiz kritisieren inakzeptable neue Auflagen der EU. Die dortige Regierung hatte daher jüngst mitgeteilt, der Vertrag sei in seiner jetzigen Form nicht mehrheitsfähig. Die EU schließt inhaltliche Nachverhandlungen indes aus und ist lediglich bereit, Zusatzerklärungen abzugeben, um Kritiker zu beruhigen.

Die Notfallverordnung zum Schutz des Schweizer Börsenplatzes sieht vor, in Reaktion auf die EU-Entscheidung den Handel mit Schweizer Aktien in der EU zu unterbinden. Wenn Papiere nicht im nennenswertem Umfang in der EU gehandelt werden, können EU-Händler auch an Plätzen in Drittländern - wie der Schweiz - tätig sein.

Rund 30 Prozent der Schweizer Börsenschwergewichte - darunter Nestlé, Roche und Novartis - werden im Ausland gehandelt. Marktteilnehmer rechnen damit, dass ein Teil davon nach Zürich wandert und sich das Volumen dort deshalb sogar erhöhen könnte.  © dpa

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