Signa-Gründer René Benko sitzt seit vergangenem Freitag in U-Haft, unter anderem wegen des Verdachts auf Betrug und Untreue. Die Festnahmeanordnung enthält brisante Details, Benko soll sich etwa durch Verschiebung von Villen am Gardasee Summen in Millionenhöhe besorgt haben.

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Vor der Verhaftung des Tiroler Signa-Gründers René Benko haben die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) intensiv Beweismaterial für strafrechtlich relevante Vorwürfe gesammelt. Die dabei erstellte Liste der Verfehlungen ist lang. So soll er sich Medienberichten zufolge via Verschiebung von Villen in Gardone am Gardasee gut 46 Mio. Euro besorgt haben. Benko sitzt seit vergangenen Freitag in U-Haft. Seine einst milliardenschwere Immobiliengruppe ist insolvent.

Benko, der bei der Signa offiziell keine Funktion mehr bekleidet hat und auch nicht als Begünstigter der vier in seinem Umfeld bekannten Privatstiftungen geführt wird, veranlasste und erhielt immer wieder hohe Zahlungen, auch in Millionenhöhe. Gleichzeitig, so der Verdacht, soll der mittlerweile zahlungsunfähige Firmengründer Vermögen verschleiert haben, um es dem Zugriff durch Masseverwalter und Gläubiger zu entziehen. Die insolvente Immobiliengruppe hinterlässt Milliardenschulden.

Mit wohl bereits wertlosen Unternehmensanteilen bezahlt

Die fast 40-seitige Festnahmeanordnung enthält brisante Details - etwa zu den prunkvollen Anwesen der Gesellschaft Villa Eden Gardone am Gardasee: Die Luxemburger Besitzgesellschaft der Villen soll wenige Monate vor der Insolvenz der Signa Holding Ende 2023 um mehr als 46 Mio. Euro von der Holding an die Ingbe Privatstiftung, benannt nach René Benkos 74-jähriger Mutter Ingeborg, verkauft worden sein, berichtet das deutsche Magazin "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe. "Bezahlt" worden sei mit Anteilen an der Immobilientochter Signa Prime, die kurz darauf Insolvenz anmeldet und daher aus Sicht der Staatsanwaltschaft keinen wirklichen Gegenwert darstellte.

Niemand habe den Preis geprüft, kein Geschäftsführer verhandelt oder die Transaktion initiiert, wird dem Magazin zufolge ein Topmanager zitiert. Die Ermittler fanden eine E-Mail, die Benko sich nur Tage vor dem Deal an sich selbst verschickt haben soll, mit dem Betreff: "prime und eih aktien gegen villa eden". Ein Manager schrieb Benko den Angaben zufolge, der Kaufvertrag brauche nur eine Stunde, er müsse "nur final wissen welche Gesellschaft(en) du zu welchem Preis verkaufen willst ...".

Laura Privatstiftung als Geldgeberin

Die Ermittler hegen den Verdacht, dass Vermögen im Kreis verschoben wurde. Kurz vor den Signa-Insolvenzen habe Benko etwa von seinem Privatkonto vier Jahresmieten für seinen ehemaligen Wohnsitz in Innsbruck überwiesen, insgesamt 360.000 Euro. Das Geld stamme, so die Vermutung, vor allem aus einem unbesicherten Darlehen der familiären Laura Privatstiftung (LPS), benannt nach Benkos ältester Tochter Laura. Das soll auch für die 2 Mio. Euro gelten, die im Jänner 2023 unter dem Verwendungszweck "Eigenkapital für Immobilieninvestments" an Benkos Ehefrau Nathalie gingen - gebucht von Benkos Privatkonto, wo zuvor am selben Tag ein noch höheres Darlehen der Laura Stiftung eingegangen sei. Zwischen 2018 und 2023 soll Benko 15,5 Mio. Euro an Nathalie gezahlt haben, zusätzlich zum monatlichen Basisunterhalt von 10.500 Euro.

Signa-Investor Hans Peter Haselsteiner, Generalbevollmächtigter und Großaktionär des österreichischen Bauriesen Strabag, habe der Staatsanwaltschaft laut dem Dokument zu Protokoll gegeben, Benko habe ihm zu Vereinbarungen gesagt: "Das macht die Mama." Das Geld der Mutter sei aber wohl nicht "vom Himmel" gekommen.

Eigene Einkünfte reichten nicht für luxuriösen Lebensstil

Mit den eigenen Einkünften soll Benko jedenfalls schon vor der Insolvenz nur einen Bruchteil der Familienausgaben bestreiten haben können. Laut "Soko Signa" konnte er den Unterlagen zufolge 2022 nur ein Viertel der Aufwendungen für sich und seine Familie aufbringen, 2023 nur noch rund ein Fünftel (21 Prozent). Der Rest sei "vorgeblich" beispielsweise durch Darlehen oder "Überträge" finanziert worden. Mal habe die Mutter an René Benko demnach mehr als 1 Mio. Euro, mal 30.000 Euro im Zeitraum November 2023 und Februar 2024 überwiesen, als das Signa-Konsortium gerade in Insolvenzen stürzte. Die Formulierungen für die Verbuchung der Gelder als "Darlehen" oder "Übertrag" halten die Ermittler für "nicht nachvollziehbar". Denn Mutter und Sohn hatten erst nachträglich Ende Jänner 2024 eine Schenkungsvereinbarung geschlossen, die sich explizit auch auf diese Zeiträume bezog.

Des Geldkarussells bedient haben soll sich Benko auch für kleinere Summen: Verschiedene Vermögensgegenstände, die der Insolvenzverwalter der Signa Holding versteigern ließ, sollen den Ermittlungsunterlagen zufolge von Strohleuten zurückgekauft worden sein. So habe ein Stiftungsvorstand der Laura Privatstiftung, Benkos früherer Pilot, ein versteigertes Sportboot abgeholt.

U-Haft für Benko verlängert

Benko sitzt seit einer Woche wegen des Verdachts auf Betrug, Untreue, betrügerische Krida und Beweismittelfälschung in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in U-Haft. Das Landesgericht für Strafsachen in Wien hat heute (Freitag) die wegen Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr über Benko verhängte U-Haft um einen Monat verlängert. Das Gericht geht weiterhin von dringendem Tatverdacht aus. Spätestens am Freitag, dem 28. Februar, muss neuerlich über die Verlängerung der U-Haft entschieden werden.

Ursprünglich hätte bis Freitag kommender Woche über die von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) beantragte Verlängerung der U-Haft entschieden werden sollen, aus terminlichen Gründen sei die Haftprüfungsverhandlung aber um eine Woche vorgezogen worden, teilte das Landesgericht mit.

Laut Gesetz muss in regelmäßigen Abständen überprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft immer noch vorliegen. Die erste Haftprüfungsverhandlung hat nach spätestens 14 Tagen zu erfolgen, die nächste nach einem weiteren Monat, in der Folge dann im Abstand von zwei Monaten. Zu den nicht öffentlichen Haftverhandlungen werden ausschließlich die Parteien des Verfahrens geladen und der Beschuldigte dazu aus der Haft vorgeführt. Beschuldigte können jederzeit ihre Enthaftung beantragen, auch dann ist eine Haftprüfungsverhandlung anzuberaumen.

Gegen den Beschluss auf Verlängerung der Untersuchungshaft ist innerhalb von drei Tagen eine Beschwerde an das Oberlandesgericht (OLG) Wien möglich. Die Verteidigung habe keine Erklärung abgegeben, teilte die Mediensprecherin des Gerichts, Christina Salzborn, mit. (APA/bearbeitet von aks)

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