Seit Ende Juli wird in Österreich an "Euronet"-Bankomaten eine Gebühr von 1,95 Euro fällig. Woran erkennt man die Automaten des US-amerikanischen Betreibers eigentlich, und worauf müssen Konsumenten achten? Und wie steht eigentlich der Finanzminister zu den Gebühren? Wir haben die Antworten.
Wie viele Bankomaten gibt es hierzulande eigentlich?
In Österreich gibt es etwa 8.800 Bankomaten. Rund 7.500 davon gehören heimischen Banken und werden von deren gemeinsamer Betriebsgesellschaft "Payment Services Austria" betreut. Alle weiteren Geldautomaten werden von den bankfremden Unternehmen "First Data" und "Euronet" betrieben.
Wie funktioniert das Gebührengeschäft prinzipiell?
Hebt ein Konsument Geld bei einem Automaten ab, der nicht seiner Hausbank zuzurechnen ist, wird seiner Hausbank eine Gebühr von rund 50 Cent verrechnet – und zwar von jenem Institut, dem der Geldautomat gehört. Hebt er bei einem Bankomaten seiner Hausbank Bargeld ab, kommt es zu keiner Verrechnung.
Warum ist das Thema Bankomatgebühren derzeit in aller Munde?
Mit Ende Juli hat der US-amerikanische Bankomat-Betreiber "Euronet" an seinen rund 80 österreichischen Bankomaten erstmals Gebühren eingeführt. Pro Transaktion werden dem Konsumenten seither 1,95 Euro an Spesen berechnet – und zwar unabhängig von der Höhe des behobenen Betrags.
Wo stehen die "Euronet"-Bankomaten?
Das Gros der Bankomaten des US-amerikanischen Unternehmens steht in Tourismushochburgen in Wien, Salzburg und Tirol. Während es in Wien insgesamt 26 Standorte von "Euronet"-Automaten gibt, stehen in Salzburg 18 und in Tirol 15 dieser Bankomaten. In Wien finden sich die meisten davon im und um den 1. Bezirk, so etwa am Stephansplatz und in drei Hotels der Kette "Hilton". Auch in der Mariahilfer Straße gibt es drei Bankomaten, bei denen Gebühren fällig werden. In den Bundesländern Oberösterreich, Kärnten und Vorarlberg hat "Euronet" jeweils nur einen Standort. Eine Liste mit sämtlichen österreichischen Standorten findet man übrigens auf www.girokonto.at.
Was gilt es als Konsument zu beachten?
An den "Euronet"-Bankomaten selbst findet sich kein offensichtlicher Warnhinweis für Gebühren. Wer dort Geld abhebt, erhält aber einen solchen am Display des Gerätes – allerdings nur in kleiner Schrift und erst beim letzten Schritt vor der Bestätigung der Behebung. Finanzminister Hans Jörg Schelling fordert daher eine eindeutige und verpflichtende Kennzeichnung von Bankomatgeräten, die Gebühren einheben. "Ein kleiner Hinweis am Display des Bankomats ist zu wenig", so Schelling. Der rechtliche Rahmen für die Kennzeichnungspflicht der Bankomaten könne bereits im Herbst geschaffen werden. Das Finanzministerium prüft derzeit, ob die Kennzeichnungspflicht mit einer Verordnung erlassen werden kann, oder ob eine Änderung im Zahlungsdienstegesetz erforderlich ist.
Ist ein Verbot kein Thema?
Laut Schelling sei es rechtlich problematisch, die Bankomatgebühr per Gesetz zu verbieten, "weil es sich um einen freien Markt handelt", heißt es aus dem Ministerium. Zudem würde ein gesetzliches Verbot das Problem für Kunden – die Gebührenentlastung – nicht lösen. "Höhere Kontoführungsgebühren könnten eine der Konsequenzen eines generellen gesetzlichen Verbots sein", so Michaela Berger, Sprecherin des Finanzministers. "Wir fordern eine Markierung dieser Automaten in einer Signalfarbe, wie etwa Rot-Grün, damit von Weitem ersichtlich ist, dass hier Gebühren anfallen. Wir haben 'Euronet' kontaktiert und sie darauf hingewiesen, dass eine deutliche farbliche Kennzeichnung zusätzlich zu einem Hinweis am Display im Sinne der Transparenz vonnöten ist. Und dass wir ein dementsprechendes Gesetz vorbereiten."
Wie sieht man das im Sozialministerium und in der Arbeiterkammer?
Laut der Zeitung "Krone" hat die SPÖ jetzt einen Gesetzesentwurf für ein Verbot der Bankomatgebühr vorgelegt. Demnach hat Sozialminister Alois Stöger eine Novelle des Verbraucher-Zahlungskontogesetzes verfasst. Die ÖVP sperre sich aber noch dagegen, heißt es im Kleinformat. Die Regelung, so der Wunsch der SPÖ, solle bereits am 1. Jänner 2017 in Kraft treten. Auch die Arbeiterkammer (AK) fordert ein Verbot der Bankomatgebühren. "Die Arbeiterkammer Tirol hat gegen eine Bank bereits eine Klage eingebracht, die versucht hat, die Bankomatgebühr in ihren Geschäftsbedingungen zu verankern. Dagegen gehen wir vor. Jetzt heißt es abzuwarten, wie das Gericht entscheidet. Erfahrungsgemäß gehen diese gerichtlichen Verfahren bis in die oberste Instanz. Es kann durchaus bis zu zwei bis drei Jahre dauern, bis eine oberstgerichtliche Entscheidung vorliegt", erklärt AK-Konsumentenschützer Christian Prantner.
Was sollen Konsumenten tun, wenn sie auf Ihrem Kontoauszug Bankomatgebühren entdecken?
Findet sich eine Bankomatgebühr auf dem Kontoauszug, empfiehlt die Arbeiterkammer einen schriftlichen Widerspruch. Prantner: "Wir stellen den Konsumentinnen und Konsumenten dafür einen Musterbrief zur Verfügung, der auf www.arbeiterkammer.at abrufbar ist. Falls die Hausbank aufgrund dieses Widerspruchs die Gebühr von 1,95 Euro nicht rückerstattet, ist Geduld gefragt – bis es eine rechtliche Klärung gibt."
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