70 Prozent der Flüchtinge gingen seit letztem Juli gemeinnütziger Arbeit nach. Mehr als 200 Asylwerber wollten sich nicht beteiligen. Darum wurde ihnen ein Teil des Taschengelds gestrichen.
Asylwerber haben seit vergangenen Juli knapp 250.000 Stunden an gemeinnütziger Arbeit geleistet. Das geht aus einer Aufstellung des Innenministeriums hervor. 70 Prozent der in der Grundversorgung des Bundes untergebrachten Flüchtlinge gingen Aufgaben wie Grünflächenbetreuung nach. Die übrigen verweigerten entsprechende Jobs und mussten so mit gekürztem Taschengeld leben.
Flüchtlinge können nicht zu gemeinnütziger Arbeit gezwungen werden
Die entsprechende Regelung gilt seit vergangenem Sommer für in der Grundversorgung des Bundes untergebrachte Flüchtlinge. 3.115 von ihnen wurden tätig und leisteten insgesamt knapp eine Viertel Million an Arbeitsstunden. 210 Personen wollten sich nicht beteiligen. Gezwungen werden können sie nicht, sehr wohl kann ihnen aber ein Teil des Taschengelds von 40 Euro im Monat gestrichen werden.
Ausgenommen von der Regelung sind Personen unter 16 sowie jene, denen die Tätigkeiten aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden können. Für alle anderen sind zehn Stunden pro Monat zu absolvieren. (apa/bearbeitet von nap)