- Die ProSieben-Show "Get the f*ck out of my house" hat drei Jahre nach ihrer Ausstrahlung ein juristisches Nachspiel.
- Ein Teilnehmer klagt gegen den damaligen Gewinner.
- Dieser habe ihm einen Teil des Preisgeldes versprochen, so der Kläger.
Eine Realityshow des Privatsenders ProSieben hat drei Jahre nach dem Finale ein juristisches Nachspiel. Ein Teilnehmer klagt am Düsseldorfer Landgericht gegen den damaligen Gewinner, der ihm einen Teil des 100. 000-Euro-Gewinns versprochen haben soll.
Wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage bestätigte, will der Mann 20.000 Euro vom Gewinner der Show "Get the f*ck out of my house" haben. Am Dienstag wird der Fall verhandelt (Az.: 16 O 32/21).
Es geht um die Staffel von 2018. Der Prozess spielt sich unter Teilnehmern ab, der Sender hat damit nichts zu tun.
Kläger beruft sich auf mündliche Vereinbarung am Rande der Show
Der Kläger behauptet demnach, das Geld stehe ihm aufgrund einer am Rande der Show getroffenen mündlichen Absprache zu. Bei der Sendung ging es darum, dass 100 Teilnehmer bis zu einem Monat lang in einem Haus lebten, das eigentlich nur groß genug für vier Leute war. Wer es am längsten dort aushielt, bekam am Ende 100.000 Euro.
Nach Darstellung des Klägers hatten die drei zuletzt verbliebenen Teilnehmer verabredet, dass - egal, wer gewinnt - der Gewinner den beiden anderen 20.000 Euro abgebe. ""Get the f*ck out of my house" war ein Strategiespiel", erläuterte dazu ein ProSieben-Sprecher auf dpa-Anfrage. "Die Regeln haben Absprachen unter den Kandidaten zugelassen."
An diese getroffene Absprache, so der Vorwurf, habe sich der Gewinner nicht gehalten und bis heute nichts gezahlt, so der Kläger-Anwalt. Das Landgericht muss nun klären, ob es diese Absprache überhaupt gab und falls ja, ob dies dann ein rechtsgültiger mündlicher Vertrag war.
Bei der Aufklärung soll der dritte Finalist der Show helfen. Er ist als Zeuge geladen. Von "Get the f*ck out of my house" (etwa: "Scher Dich bloß aus meinem Haus!") gab es in Deutschland zwei Staffeln. (jwo/dpa) © dpa
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