Das Landgericht Regensburg untersagte es einer Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung am Dienstag in seinem Urteil, den Sänger als Antisemiten zu bezeichnen. Die Frau habe diesen Vorwurf nicht ausreichend belegen können, sagte Richterin Barbara Pöschl bei der Urteilsverlesung.
Die Referentin hatte im vergangenen Jahr in Straubing vor Publikum gesagt: "Er ist Antisemit, das ist strukturell nachweisbar." Die Stiftung setzt sich gegen Rechtsextremismus ein.