Wegen angeblicher Körperverletzung ist Tennis-Star Alexander Zverev 2023 in Berlin angeklagt worden. Nun wurde das Verfahren am dritten Prozesstag eingestellt.
Das Gerichtsverfahren gegen den deutschen Tennisprofi
Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte im Juli 2024 beim Amtsgericht Tiergarten den Erlass eines Strafbefehls gegen Tennisprofi Zverev beantragt. Bei der Nebenklägerin und angeblich Geschädigten handelte es sich um die Ex-Partnerin des Tennis-Spielers und Olympiasiegers.
Einstellung "vor allem im Interesse des gemeinsamen Kindes"
In der Mitteilung von Freitag heißt es weiter, die Staatsanwaltschaft, die Verteidigung von Zverev sowie seine Ex-Partnerin hätten diesem Weg zur Beendigung des Verfahrens zugestimmt, um den Konflikt friedlich zu lösen und "das Verfahren - vor allem im Interesse des gemeinsamen Kindes - abzukürzen". Seine Anwältinnen stellen klar: "Die Einstellung beinhaltet keine Schuldfeststellung und kein Schuldeingeständnis. Die gesetzliche Unschuldsvermutung bleibt unberührt."
Nach der Einstellung des Gerichtsverfahrens kann sich Alexander Zverev wieder voll und ganz auf den Sport konzentrieren. Am 7. Juni kämpft er ab 17:30 Uhr bei den French Open in Paris gegen den Norweger Casper Ruud (25) um den Einzug ins Finale. (tj/spot) © spot on news
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