Rapper Bushido hat sich auf Instagram mit einer unerfreulichen Nachricht an seine Fans gewandt. Der 42-Jährige hat sich mit dem Coronavirus infiziert und zeigt Symptome. Nun geht es in dem Berliner Prozess gegen einen Berliner Clanchef erstmal nicht weiter.

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Der Prozess gegen einen Berliner Clanchef muss wegen der Corona-Infektion von Rapper Bushido eine Zwangspause von zwei Wochen einlegen. Die Verhandlung werde voraussichtlich am 11. November fortgesetzt, teilte Gerichtssprecherin Lisa Jani am Mittwoch mit. Der Rapper ist in dem Verfahren mutmaßliches Opfer und Nebenkläger.

Bushido hatte am Dienstagabend seine Infektion öffentlich gemacht. "Auch wenn ich alle Vorgaben sehr ernst genommen habe, habe ich heute einen positiven Corona-Test erhalten", schrieb der 42-Jährige in einer Instagram-Story auf seinem Account. Er habe Symptome. "Nehmt die Sache ernst und achtet auf eure Mitmenschen", so der Rapper.

Offiziell sei die zuständige Strafkammer des Landgerichts am Morgen darüber unterrichtet worden, dass ein Verfahrensbeteiligter positiv auf das Coronavirus getestet worden sei, sagte die Sprecherin. Der zwölfte Verhandlungstag am Mittwoch wurde umgehend abgesagt.

Bushido mit Corona infiziert: Zuvor noch im Gerichtssaal

In dem Prozess geht es um Straftaten zum Nachteil von Bushido. Clanchef Arafat A.-Ch. werden versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung und Nötigung zur Last gelegt. Drei seiner Brüder sind als Gehilfen oder Mittäter angeklagt. Es sei zu Straftaten gekommen, nachdem Bushido 2017 die Geschäftsbeziehungen aufgelöst habe.

Trotz umfangreicher Vorsichtsmaßnahmen wie reduzierte Sitzplätze, Mindestabstand, Mund-Nasen-Schutz und regelmäßiges Lüften sei eine Ansteckung nach der letzten Verhandlung nicht auszuschließen, so das Gericht.

Am Montag war die Befragung von Bushido über mehrere Stunden hinweg fortgesetzt worden. Im Saal 500 waren mehr als 50 Personen. Richter, Staatsanwälte, Verteidiger sowie Bushido als Zeuge nahmen ihre Maske lediglich zum Sprechen ab. Der Hauptangeklagte Arafat A.-Ch. setzte als Einziger im Saal keine Maske auf. Der 44-Jährige leide seit seinem dritten Lebensjahr an Asthma und sei deshalb von der Maskenpflicht befreit, hatte einer seiner drei Verteidiger begründet.

Alle Anwesenden seien informiert und gebeten worden, sich gegebenenfalls mit den zuständigen Gesundheitsämtern in Verbindung zu setzen, teilte die Sprecherin weiter mit.

Die Wachtmeister, die unmittelbaren Kontakt zu der infizierten Person hatten, seien von den Gesundheitsämtern unter Quarantäne gestellt worden. Die Verwaltung des Landgerichts habe auch die Protokollführerinnen vorsorglich in Eigenquarantäne geschickt.

Die Sprecherin unterstrich, das Gericht könne keine Quarantänemaßnahmen anordnen oder Verhaltensregeln aufstellen. Jeder solle prüfen, ob er sich angesteckt haben könnte. Im Zweifelsfall sollte eigenverantwortlich dass Gesundheitsamt informiert werden. (br/dpa)

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