- Vor Kurzem äußerte sich Boris Beckers Noch-Ehefrau Lilly zu seiner Inhaftierung.
- Das Statement missfällt dem Anwalt des Ex-Tennis-Profis.
- Er fordert "ein wenig Zurückhaltung".
Lilly Becker kommentierte Ende April die Inhaftierung ihres Noch-Ehemannes
Unter anderem erweckte sie darin den Eindruck, dass Beckers große Patchworkfamilie zusammenhält. "Wir haben alle an einem Strang gezogen - die Ex-Frau, die Kinder, seine jetzige Freundin Lilian - als erstes haben wir uns gegenseitig die Hand gereicht", sagte sie in der Morgan-Show. "Wir stehen alle hinter Boris", hieß es auch in ihrem RTL-Statement.
Lilly Becker pflegte "keinerlei ernsthafte Kontakte zur Becker-Familie"
Was eigentlich positiv klingt, bekommt nun einen faden Beigeschmack. Denn der Medienanwalt des ehemaligen Tennis-Stars, Christian-Oliver Moser, hat sich im Magazin "Gala" zu Wort gemeldet. "
Und er stellt Lilly Beckers Aussagen in einen anderen Kontext: "Ausgerechnet die Person, die seit Jahren mit meinem Mandanten in einem aufwendigen Scheidungsverfahren steckt und die bis vor Kurzem keinerlei ernsthafte Kontakte zur Becker-Familie pflegte. Ein wenig Zurückhaltung wäre hier angebracht."
Anwalt: Beckers neue Freundin kann für sich selbst sprechen
Insbesondere geht es offenbar um die Aussagen bezüglich der Verbrüderung der Becker-Frauen. Denn Anwalt Moser stellt außerdem klar: "Die neue Freundin meines Mandanten ist alt genug, um für sich selbst zu sprechen, wenn es angebracht ist. Dazu braucht sie Lilly Becker nicht."
Lilly und Boris Becker heirateten 2009, im Jahr danach kam Sohn Amadeus zur Welt. Seit Mai 2018 sind die beiden getrennt. Die Tennis-Legende ist inzwischen mit der politischen Risikoanalystin Lilian de Carvalho Monteiro liiert. Von 1993 bis 2001 war Becker zudem mit Barbara Becker verheiratet. Aus dieser Ehe stammen die Söhne Noah und Elias.
Gefängnisaufenthalt wegen Insolvenzverschleppung
Boris Becker sitzt seit 29. April in Englands zweitgrößtem Gefängnis Wandsworth seine Strafe ab.
Richterin Deborah Taylor hatte den sechsfachen Grand-Slam-Champion wegen Insolvenzverschleppung an diesem Tag in London zu einer 30-monatigen Haftstrafe verurteilt, von der er mindestens die Hälfte absitzen muss. Zuvor war er in seiner Wahlheimat von einem Geschworenengericht in vier von 24 Anklagepunkten schuldig gesprochen worden.
Becker und sein Team können gegen den Schuldspruch und das Strafmaß noch Berufung einlegen. © 1&1 Mail & Media/spot on news
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