Nach mehr als 30 Jahren hat die Bundespressekonferenz das Hausverbot gegen Hape Kerkeling aufgehoben. Im Jahr 1989 hatte der Komiker als vermeintlicher Reporter die Veranstaltung aufs Korn genommen. Als Einladung für neuerliche Aktionen solle die Aufhebung aber auf keinen Fall verstanden werden.

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Die Bundespressekonferenz hat ein seit mehr als 30 Jahren bestehende Hausverbot gegen den Komiker Hape Kerkeling aufgehoben. In einer Spezialausgabe der Talkshow "3 nach 9" zu Kerkelings 60. Geburtstag habe ihm Gastgeberin Judith Rakers die Nachricht überbracht, teilte Radio Bremen am Freitag mit. Kerkeling habe das als "besonderes Geschenk" gern angenommen.

Kerkeling hatte für seine Show "Total normal" 1989 die Bundespressekonferenz als Reporter von Radio Bremen aufgesucht. "Unsere Aktion heißt 'Wo bleibt die Mark?'", stellte er sich bei der Befragung der Bundesregierung dem damaligen Regierungssprecher Hans "Johnny" Klein vor.

Ende des Hausverbots soll keine Einladung sein

Kerkeling legte dazu seine Steuererklärung vom Finanzamt Recklinghausen vor und stellte die Frage: "Müssen wir Weihnachten den Gürtel enger schnallen?" Zudem fragte er, wo in der gemütlichen Presserunde denn bitte sehr das Gebäck bleibe. Klein nahm den Auftritt damals mit Humor: "Das mit dem Gebäck habe ich mich auch schon gefragt, ich wäre schon mit einem Kaffee zufrieden."

In der Bundespressekonferenz stieß die Störung des üblichen Ablaufs allerdings auf weniger Humor - und Kerkeling bekam Hausverbot. Der aktuelle Vorsitzende der Bundespressekonferenz, Mathis Feldhoff, will das Ende des Hausverbots auch nicht als Einladung an Kerkeling verstanden wissen, "nächste Woche jetzt gleich wiederzukommen und dieses Mal nach dem Euro zu fragen". (afp / bearbeitet von dh)

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