Das Berliner Landgericht hat die "taz" zu einer Zahlung von 20.000 Euro an Thilo Sarrazin verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts wurden in einem Artikel die Persönlichkeitsrechte des umstrittenen Buchautors verletzt.
Ein im November vergangenen Jahres erschienener Artikel des Journalisten
Auch der Presserat missbilligte diese Behauptung und hielt es für unvereinbar mit der Menschenwürde, jemandem eine schwere Krankheit zu wünschen. Nach Ansicht des Gremiums geht ein solches Statement über eine kritische Meinungsäußerung hinaus.
Mit der Entscheidung des Landgerichts ist Sarrazins Klage wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte nun erfolgreich. Laut Urteil darf die "taz" die genannten Formulierungen nicht mehr wiederholen. Der Journalist stellte später klar, er wünsche jedem "ein möglichst langes Leben frei von Krankheit". (frei)