Weil sich das Publikum auf einem Parov-Stelar-Konzert zu viel bewegte, wurde dieses von einem Kontrolleur als Tanzveranstaltung eingestuft. Damit einher geht eine saftige Steuernachzahlung.
In Kalifornien beim Coachella-Festival begeistert Parov Stelar Publikum und Musikpresse, in heimischen Gefilden ... auch - und gerade das kommt den Electro-Swing-Meister teuer zu stehen: Der Wiener Verwaltungsgerichtshof hat eine Beschwerde von Parov Stelars Management abgewiesen und die Entertainment Quartier GmbH nachträglich zur Zahlung der Vergnügungssteuer verpflichtet.
Knapp 10.000 Euro macht die Steuernachzahlung aus - inklusive Verspätungs- und Säumniszuschlag. Dazu kommen rund 8.000 Euro Gerichts- und Anwaltskosten. Laut "Kurier" hat die Entertainment Quarter GmbH Berufung eingelegt.
Beamter entschied: Das ist kein Konzert
Konkret geht es um einen Auftritt in der Rinderhalle in Wien im Jahr 2011: Ein Revisionsbeamter der Stadt wertete diesen bei seiner Kontrolle nicht als Konzert, sondern als "Publikumstanz".
Offiziell wurde der Gig von Parov Stelar und seiner Band als Konzert bei den Behörden angemeldet. Dem Beamten bewegte sich das Publikum aber zu viel: Es sei richtig getanzt worden, weshalb die Veranstaltung als Publikumstanz einzustufen sei.
"Es ist an sich skurril, dass Vergnügen besteuert wird", sagte Parov Stelar zum Urteil. "Aber wenn ein Beamter sagt: 'Ihr müsst nur so spielen, dass niemand tanzt, dann habt ihr kein Problem', grenzt das an Schikane." (ank/am)
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