- Angelo Kelly soll wegen eines Verstoßes gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz ein Bußgeld von 3.000 Euro zahlen.
- Es geht um einen Auftritt an einem Abend im Sommer 2019.
- Der Musiker will das Urteil anfechten.
Von Tausenden umjubelt stand
Der Musiker muss wegen des Bühnenauftritts seines jüngsten Sohnes ein Bußgeld in Höhe von 3.000 Euro zahlen: So lautet das Urteil des Amtsgerichts Haßfurt.
"Bei diesem Auftritt stand das Kind William für mindestens 30 Minuten auf der Bühne, hat dort mitgespielt, mitgesungen und außerdem ein eigenes Lied interpretiert. Dabei handelt es sich um eine Beschäftigung im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes", lautete die Begründung des Richters.
Angelo Kelly will Rechtsmittel gegen Urteil ergreifen
Das Urteil ist nicht rechtkräftig. Angelo Kelly und sein Anwalt kündigten an, Rechtsmittel einzulegen.
Der Musiker hatte im Oktober von der Regierung von Unterfranken einen Bußgeldbescheid in Höhe von 5.000 Euro erhalten, weil im Sommer 2019 sein damals vierjähriger Sohn William im Rahmen eines Open-Air-Konzert auf Schloss Eyrichshof bei Ebern in Unterfranken auf der Bühne stand.
Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Unterfranken belegte Kelly daraufhin mit einem Bußgeld von 5.000 Euro - wegen des Verstoßes gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz. Der Musiker wehrte sich gegen den Bescheid und legte Einspruch ein.
Angelo Kelly geriet laut Medienberichten wegen der Auftritte seines kleinen Sohnes schon öfter ins Visier der Behörden. Daher war die Summe des ursprünglichen Bescheids mit 5.000 Euro sehr hoch angesetzt.
"Ich würde nie etwas tun, was das Wohl meines Kindes gefährden würde", sagte Angelo Kelly der "Bild"-Zeitung. Seine Familie habe in den vergangenen Jahren stets gut mit den Jugendbehörden bezüglich der Auftritte der Kinder zusammengearbeitet, betonte er.
Laut Kellys Anwalt Julian Ackermann ging es um kurze Bühnenbesuche von William im Beisein seiner Eltern und Geschwister. "William konnte stets selbst entscheiden, ob er auf die Bühne möchte und ob er mitsingen oder auf seiner Kindergitarre mitklimpern möchte."
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Jugendarbeitsschutzgesetz: Beschäftigung von unter 15-Jährigen verboten
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist die Beschäftigung von Personen verboten, die noch nicht 15 Jahre alt sind. Bei Musikaufführungen können mit behördlicher Ausnahme Kinder über drei bis sechs Jahre bis zu zwei Stunden täglich in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr mitwirken und an Proben teilnehmen.
Angelo Kelly führt als Vater eine Tradition fort: Mit "Angelo Kelly & Family" musiziert er mit seinen fünf Kindern und seiner Frau Kira - für die er mit 13 Jahren den Welthit "I can't help myself" schrieb. (msc/ank/dpa)
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