Berlin - Seit dem 01.01.2025 ist eine neue EU-Richtlinie in Kraft, wonach Alttextilien nicht mehr im Restmüll entsorgt werden dürfen. Das gilt für aussortierte Kleidung ebenso wie für Bettwäsche, Handtücher und Vorhänge. Stattdessen sollen die Stoffe beispielsweise in Altkleidercontainern gesammelt werden, damit man sie besser wiederverwerten kann.

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In der Theorie gilt das auch für kaputte Teile, die man zwar nicht mehr tragen kann, die aber so aufbereitet werden können, dass sie als Faser verwendbar sind. In der Praxis gestaltet sich das allerdings noch schwierig, sagt Philip Heldt von der Verbraucherzentrale NRW. Denn es gebe nicht genügend Unternehmen, die diese Aufbereitung vornehmen. So würden kaputte Textilien nach der Sortierung womöglich doch verbrannt - wie der Restmüll. Heldt rechnet damit, dass die notwendigen Strukturen in ein paar Jahren aufgebaut sein werden.

Altkleider-Richtlinie ändert praktisch vorerst nichts

Vorerst ändert sich für Verbraucher daher nichts, schreibt die Verbraucherzentrale NRW online. Gut erhaltene Textilien gehören in die Sammelcontainer, vorher sollte man sie waschen. Ist eine starke Verschmutzung der Grund für die Entsorgung, muss man das Teil aber nicht reinigen - und es darf in den Restmüll, so Philip Heldt. Ebenso dürfen verschlissene Textilien nach wie vor in die schwarze Tonne.

Landet doch mal ein gut erhaltenes Teil im Restmüll, ist das Heldt zufolge juristisch gesehen zwar ein Fehlwurf, aber nicht weiter dramatisch. Denn anders als etwa Plastik im Biomüll kontaminiert das Textil den Müll nicht, verhindert also kein vorgesehenes Recycling. Ob die Kommune ein Bußgeld dafür erhebt, kann man in der jeweiligen Abfall- oder Entsorgungssatzung der Kommune nachlesen. Geplante Kontrollen sind der Verbraucherzentrale NRW aber nicht bekannt, so Heldt.  © Deutsche Presse-Agentur

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