Im neuen "Tatort: Zorn" tauchen die Dortmunder Ermittler in die Welt der Reichsbürger ab. In dem Krimi werden einige ihrer Thesen aufgegriffen, ohne dabei ins Detail zu gehen. Wir haben deshalb den Fakten-Check gemacht: fünf Behauptungen auf dem Prüfstand.

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Mythos 1: Die USA sind Besatzungsmacht

Zur Ideologie der Reichsbürger gehört, sich auf den Fortbestand des Deutschen Reiches zu berufen. Zur Untermauerung dieser Annahme gehört die These, dass Deutschland ein besetztes Land sei.

Falsch! Mit dem Zwei-Plus-Vier-Vertrag zwischen Russland, den USA, Frankreich, Großbritannien, Deutschland und der DDR aus dem Jahr 1990 endeten sämtliche "Alliierten Vorbehaltsrechte".

Der Besatzungsstatus endete ohnehin 1955 mit Inkrafttreten des Deutschlandvertrags. Allerdings wurden in diesem den Alliierten Sonderrechte eingeräumt.

Und: Die Stationierung von US-Soldaten ist auch kein Beweis für die fehlende Souveränität Deutschlands. Dies ist über Abkommen beider Staaten geregelt, die gekündigt werden können.

Mythos 2: Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen

Für die Reichsbürger ist das Deutsche Reich zudem nie untergegangen, deshalb müssten die einstigen Gesetze immer noch gelten. Ganz falsch ist das nicht: Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach festgestellt, dass das Deutsche Reich 1945 überdauert habe. Untergegangen sei es zwar nicht - aber in die Bundesrepublik übergegangen.

Mythos 3: Das Grundgesetz ist keine Verfassung

Dass Deutschland keine Verfassung hat, ist falsch. Deutschland hat das Grundgesetz. Es ist die gültige Verfassung für das Land.

Allerdings sollte das Grundgesetz nach 1949 zunächst als provisorische Regelung der staatlichen Grundordnung dienen. Denn die Ministerpräsidenten der westdeutschen Besatzungszonen wollten keine Verantwortung für die Teilung Deutschlands übernehmen.

Der Parlamentarische Rat erarbeitete daraufhin ein "Grundgesetz für die einheitliche Verwaltung des Besatzungsgebietes der Westmächte". Das Ziel eines vereinigten, souveränen Staates Deutschland stand immer an oberster Stelle.

Im Zuge der Wiedervereinigung wurde aus dem Provisorium ein Definitivum - das Grundgesetz ist seitdem die gültige Verfassung, wie es auch in der Präambel heißt: "Das Deutsche Volk [hat sich] kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. [...] Die Einheit und Freiheit Deutschlands [ist] vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk."

Alles, was in einer Verfassung geregelt werden kann (Staatsform, Staatsgebiet, Rechte und Pflichten des Staates), wird im deutschen Grundgesetz auch benannt und klar geregelt.

Auch das oft vorgetragene Argument, eine Verfassung müsse zwingend durch eine Volksabstimmung legitimiert werden, wurde von zahlreichen Verfassungsrechtlern in das Reich der Fabeln verbannt.

Mythos 4: Die Bundesrepublik ist eine GmbH

Der Ursprung dieser These ist eine Finanzagentur des Bundes mit dem Namen "Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH" mit Sitz in Frankfurt, über die zahlreiche Geschäfte abgewickelt werden.

Dies wird als Beweis dafür gesehen, dass Deutschland eine Firma sei, eine unternehmerische Gesellschaft also. Deutsche, die im Besitz von Personalausweisen sind - so die Annahme - gehörten zum Personal dieses Unternehmens. Reichsbürger zerstören deswegen ihre Ausweise und geben sich eigene.

In der Theorie der Reichsbürger kann die GmbH auch Gesetze erlassen. Das ist falsch! Gesellschaften können von Rechtswegen keine Gesetze erlassen, wie es die Bundesrepublik macht. Außerdem ist bekannt, welche Geschäfte die Finanzagentur abwickelt. Unter anderem organisiert sie die Ausgabe von Bundesanleihen.

Mythos 5: Die UNO erlaubt die Selbstverwaltung

Reichsbürger behaupten, die UNO erlaube die Selbstverwaltung. Als Argument führen sie die Resolution 56/83 der Vereinten Nationen an. Das befreie sie von der Pflicht, Steuern zu zahlen und Regeln einzuhalten - sie dürften sogar einen eigenen Staat gründen.

Die Grundlage dafür sehen die Reichsbürger in Artikel 9 dieser Resolution. Darin wird das Verhalten einer Person als Handlung eines Staates gewertet, wenn staatliche Stellen ausfallen beziehungsweise es keinen funktionierenden Staat gibt. Und da es für Reichsbürger keine legitimierte staatliche Ordnung in Deutschland gibt, sehen sie das als Voraussetzung.

Artikel 9 regelt jedoch etwas anderes: die Haftung eines sogenannten Failed States, also eines Staates, der seine grundlegenden Funktionen nicht mehr erfüllen kann.

Beispiel: Im Kongo werden UN-Truppen von Warlords angegriffen, weil der Staat in einigen Gebieten sein Gewaltmonopol nicht aufrechterhalten kann. Diese Völkerrechtsverletzung wird später, bei zurückerlangter Handlungsfähigkeit, dem Staat Kongo zugerechnet. Von solchen Zuständen kann in Deutschland nicht die Rede sein. (dr)


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