Ein Ex-Butler von Prinz Charles hat den Zorn der Queen auf sich gezogen - aus mehreren Gründen. Nun steht ein Rechtsstreit bevor.

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Von 2004 bis 2011 hat er als Butler für Prinz Charles gearbeitet, jetzt bekommt Grant Harrold Ärger mit Queen Elizabeth II.: Die britische Monarchin verklagt den früheren Angestellten.

Grund für den royalen Ärger ist der Titel, unter dem sich Grant Harrold inzwischen beruflich unter anderem im Internet und Fernsehen präsentiert. Dort tritt der Ex-Butler nämlich als selbst ernannter Experte für royale Etikette auf – und nutzt den Namen "The Royal Butler" als Markenzeichen.

Ex-Butler präsentiert sich als "persönlicher Berater der Royals"

Schlimmer noch: Auf seiner Website wirbt der frühere Angestellte von Prinz Charles mit dem Wappen des Königshauses und bezeichnet sich selbst als "persönlicher Berater der Royals". Zudem präsentiert der Ex-Butler sich beim Teeservieren für Queen Elizabeth.

Das Problem: Das Foto ist gestellt, Harrold posiert lediglich mit einer Wachsfigur der Königin. Und: Er ist keineswegs beratend für die britischen Royals tätig.

Queen Elizabeth II. leitet rechtliche Schritte ein

Das sind genug Gründe für Queen Elizabeth, "not amused" zu sein. Ihre Anwälte haben nun rechtliche Schritte gegen den Ex-Butler eingeleitet, wie unter anderem der britische "Mirror" berichtet. Die Vorwürfe: Grant Harrold soll Besuchern seiner Website und der Öffentlichkeit im Allgemeinen bewusst den falschen Eindruck vermitteln, er arbeite noch immer für den royalen Haushalt. Außerdem sei ihm nicht erlaubt worden, das Wort "Royal" im (Firmen-)Namen zu führen.

Nur mit königlicher Genehmigung "Royal"

Nach britischem Recht bedarf es einer offiziellen Genehmigung durch Queen Elizabeth II. oder das Cabinet Office, einer zentralen Behörde der britischen Regierung, wenn eine Person oder ein Unternehmen den Begriff "Royal" im Namen führen möchte.

Eine strenge Regel, die zuletzt auch Prinz Harry und seine Frau Herzogin Meghan zu spüren bekamen. Nach ihrem Abgang als Senior-Royals mussten sie den Markennamen "Sussex Royal" aufgeben. Weder ihre Website noch die Wohltätigkeitsorganisation des Paares darf den Namen derzeit weiter nutzen.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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