Das höchste europäische Gericht urteilt, dass einige Transfervorschriften der Fifa gegen "Unionsrecht verstoßen". Das könnte weitreichende Folgen für den Transfermarkt haben.

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Es ist das erwartete Beben im internationalen Fußball: Lassana Diarra bekommt vor dem Europäischen Gerichtshof recht. Der EuGH hat entschieden: Bestimmte Vorschriften, mit denen die Fifa bislang den Transfermarkt geregelt hat, verstoßen gegen EU-Recht. Damit endet eine Auseinandersetzung, die bereits 2014 begonnen hatte.

Was war passiert?

Der Stein des Anstoßes: Zwischen Diarra, der zuvor schon für Real Madrid, den FC Arsenal und den FC Chelsea gespielt hatte, und seinem damaligen Klub Lokomotive Moskau kam es zum Bruch. Diarra verließ den Verein wegen Gehaltskürzungen abrupt, nachdem er ein Jahr zuvor einen Vierjahresvertrag unterzeichnet hatte. Lokomotive verklagte Diarra wegen Vertragsbruchs und die Fifa verhängte eine Geldstrafe von mehr als zehn Millionen Euro, die der Internationale Sportgerichtshof CAS bestätigte. Zudem musste jeder zukünftige Verein Diarras ebenfalls eine Strafe zahlen, weshalb der belgische Erstligist Royal Charleroi Abstand von einer angedachten Verpflichtung nahm. Diarra und seine Anwälte gingen daraufhin juristisch gegen die Fifa vor.

Diarras Anwälte hatten schon 1995 den Belgier Jean-Marc Bosman vertreten. Mit aufsehenerregenden Fällen rund um den Transfermarkt kennen sie sich also aus. Im Fall von Diarra sahen sie Verstöße gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit und das Kartellverbot. Im Klartext: Spieler seien zu stark in ihrer Möglichkeit eingeschränkt, den Verein zu wechseln. Das mit dem Fall betraute belgische Gericht legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof vor.

2017 hatte ein belgisches Handelsgericht Diarra bereits in erster Instanz eine Entschädigung in Höhe von 60.001 Euro wegen des ausgefallenen Transfers zugesprochen.

EuGH gibt Diarras Anwälten recht

Die Richter des EuGH bestätigten die Einschätzung von Diarras Anwälten nun und entschieden, dass die Regeln der Fifa über das Ziel hinausschießen. Diese belasteten die Sportler und die Vereine "mit erheblichen rechtlichen, unvorhersehbaren und potenziell sehr großen finanziellen sowie ausgeprägten sportlichen Risiken", hieß es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Manche Regeln könnten zwar dadurch gerechtfertigt werden, dass dadurch ein gewisser Grad an Beständigkeit in den Mannschaften gewährleistet wird. Hier scheinen die Regeln jedoch darüber hinauszugehen, so die Richter.

Und jetzt?

Das belgische Gericht muss nun über den konkreten Fall von Lassana Diarra entscheiden und dabei die Vorgaben des EuGH umsetzen. Wie es dann weitergeht, hängt davon ab, wie die Verbände das Urteil umsetzen. (sid/dpa/bearbeitet von ska)

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