Monatelang hielten Proteste aus den Fankurven zahlreiche Spiele in der Bundesliga und in der 2. Liga auf und Vereine, Verantwortliche, Spieler, Schiedsrichter und Trainer in Atem. Jetzt spricht der DFB erste Strafen aus.
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat die ersten Geldstrafen im Zuge der Fanproteste verhängt, die zu Beginn des Jahres zu mehreren Spielunterbrechungen geführt hatten. Das Sportgericht sanktionierte am 21. März zunächst Bayern München, den SC Freiburg, Werder Bremen und Holstein Kiel. Zahlreiche Klubchefs hatten zuvor eine Straffreiheit für die am Ende erfolgreichen Fanproteste gegen den Einstieg eines Investors bei der Deutschen Fußball Liga (DFL) gefordert.
Gleich 40.000 Euro müssen die Bayern zahlen, weil Fans in den Heimspielen gegen Werder Bremen ("insbesondere Goldtaler") und Borussia Mönchengladbach ("insbesondere Süßigkeiten") sowie in der Begegnung beim VfL Bochum ("insbesondere Tennisbälle") verschiedene Gegenstände auf den Rasen geworfen und so eine Spielunterbrechung provoziert hatten. Der Rekordmeister kann bis zu 13.200 Euro der Strafe für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Der SC Freiburg muss 30.000 Euro Strafe aufbringen
Freiburg muss wegen ähnlicher Vorfälle drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 30.000 Euro zahlen, Werder Bremen 10.000 Euro, Zweitligist Holstein Kiel 5.000 Euro.
Der DFB hatte am 20. März bereits angekündigt, die Vereine zur Kasse zu bitten. Laut einer DFB-Mitteilung hatte sich der Kontrollausschuss "auf eine einheitliche Linie zur Behandlung der Spielverzögerungen verständigt, die auch vom DFB-Präsidium mitgetragen wird".
Die Bundesligisten zahlen je nach Länge der Unterbrechung zwischen 10.000 und 50.000 Euro. Die Sanktionen für die Zweitligisten liegen zwischen 5.000 und 30.000 Euro, bei den Drittligisten werden 2.500 bis 15.000 Euro fällig. Hatte das Werfen von Gegenständen keine Spielunterbrechung zur Folge, werden pauschal 5.000 Euro (Bundesliga), 2.500 Euro (2. Liga) und 1.250 Euro (3. Liga) beim DFB-Sportgericht beantragt.
Lesen Sie auch:
Ein Teil der Strafe kommt den bestraften Vereinen zugute
Der Kontrollausschuss spricht von "maßvollen Geldstrafen". Zudem werde jeweils ein "Strafnachlass" in Höhe von etwa einem Drittel der beantragten Geldsumme inkludiert, der von den Vereinen für Fandialoge genutzt werden könne.
"Es war von vornherein klar, dass wir keine Flummis und Tennisbälle zählen, sondern mit Pauschalbeträgen arbeiten werden", sagte der Kontrollausschuss-Vorsitzende Anton Nachreiner: "An einem friedlichen Protest ist nichts auszusetzen. Aber Gegenstände, die in den Innenraum fliegen, können dort befindliche Personen gefährden, und Unterbrechungen stehen einem reibungsfreien Ablauf des Spielbetriebs entgegen. Deshalb werden dafür wie üblich Sanktionen beantragt." (sid/hau)
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.