Frankfurt/Main - In der Berufungsverhandlung über eine Schadensersatzforderung des ehemaligen Schiedsrichters Manuel Gräfe gegen den Deutschen Fußball-Bund soll es um insgesamt 830.000 Euro gehen. Das berichtet der "Kicker" vor dem Termin am kommenden Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Im Januar 2023 hatte das Landgericht Frankfurt dem Ex-Schiedsrichter eine Entschädigung in Höhe von 48.500 Euro wegen einer Altersdiskriminierung zugesprochen.

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Der inzwischen 51 Jahre alte Berliner musste seine Bundesligakarriere nach 289 Einsätzen im Sommer 2021 wegen der beim DFB damals gängigen Altersbeschränkung von 47 Jahren beenden. Der jetzige Streitwert berechne sich im Wesentlichen auf Einnahmen, die Gräfe als Unparteiischer in drei weiteren Spielzeiten hätte einnehmen können, hieß es im Bericht.

Gräfe war trotz des Erfolgs vor dem Landgericht in die Berufung gegangen, weil ihm das Gericht einen darüber hinaus eingeklagten potenziellen Verdienstausfall für die Saison 2021/22 in Höhe von 190.000 Euro nicht zugesprochen hatte.

Einspruch auch vom DFB

Die Abweisung des Klagepunkts war damit begründet worden, dass Gräfe selbst bei einer Berufung auf die Liste der Bundesliga-Referees "keine Garantie auf eine bestimmte Anzahl von Einsätzen" gehabt hätte. Wie Gräfe hatte auch der DFB Einspruch gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt.

Im vergangenen Jahr war die Berufsverhandlung zweimal verschoben worden, weil ein fälliger Vorschuss laut Gericht nicht eingegangen war. Ein Gerichtskostenzuschuss ist bei Zivilprozessen fällig und wird je nach Ausgang der Klage wieder zurückbezahlt.  © Deutsche Presse-Agentur