Der Nationalrat hat Ende April mit großer Mehrheit ein strengeres Handyverbot am Steuer beschlossen. Die neue Regelung soll mehr Verkehrssicherheit auf Österreichs Straßen bringen. Wir haben die wichtigsten Information rund um diese Novelle des Kraftfahrgesetzes zusammenstellt.
Warum dieses neue Gesetz?
Mit der Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) reagiert man auf die jüngste Entwicklung der Unfallzahlen. Knapp ein Drittel der im Jahr 2015 im Straßenverkehr getöteten Personen kam durch die Folgen von Unachtsamkeit bzw. Ablenkung ums Leben. Das Schreiben von SMS und E-Mails sowie das Internet-Surfen am Steuer kann sich mitunter fatal auswirken. Vor diesem Hintergrund wurde das Handyverbot ausgeweitet und genau geregelt, in welchen Fällen ein Mobiltelefon am Steuer verwendet werden darf.
Was genau ist angesichts der Novelle künftig verboten?
Neben dem Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist künftig am Steuer eines Fahrzeugs auch das Schreiben und Lesen von SMS und E-Mails sowie das Surfen im Internet ausdrücklich verboten. Mit der KFG-Novelle ist somit klargestellt, dass Handys während einer Autofahrt nur mit einer fixen oder mobilen Freisprecheinrichtung zum Telefonieren oder als Navigationssystem, sofern es im Wageninneren befestigt ist, verwendet werden dürfen. Unter den Begriff "Telefonieren" fallen sowohl die Führung des Gesprächs als auch alle Handlungen zum Aufbau und zur Beendigung eines Gespräches.
An welchem Tag tritt die Novelle Ende Mai in Kraft?
Das genaue Datum ist noch nicht bekannt. Das Gesetz tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Nach den bereits erfolgten Beschlüssen im Nationalrat und im Bundesrat muss es noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden, wofür es aber keinen fixen Termin gibt. Daher lässt sich nicht präzise sagen, an welchem konkreten Tag die Novelle Ende Mai in Kraft treten wird.
Was ist in Zukunft noch erlaubt?
An einer roten Ampel zum Beispiel darf das Mobiltelefon auch künftig ohne Freisprecheinrichtung verwendet werden (nicht so an Stopptafeln oder "Vorrang geben"-Schildern, da man hier jederzeit in der Lage sein muss, weiterzufahren). Auch im Stau kann man das Handy nutzen, wenn das Fahren längere Zeit nicht möglich ist. Wer das Auto bei laufendem Motor auf einem Parkplatz abstellt, darf das Handy ebenso ohne Freisprecheinrichtung verwenden – vorausgesetzt, das Fahrzeug wird dabei nicht bewegt.
Mit welcher Strafe muss man rechnen?
Bei einem Vergehen wie etwa dem Schreiben einer SMS oder dem Lesen von E-Mails während der Fahrt ist mit einem Strafe in der Höhe von 50 Euro zu rechnen. Wird die Bezahlung dieses Strafbetrags verweigert, erfolgt eine Anzeige an die Behörde, die eine Geldstrafe bis zu 72 Euro verhängt.
Gilt das Gesetz auch für Touristen?
Ja! Die Verwaltungsübertretung gilt, wenn sie im österreichischen Bundesgebiet gesetzt wird, auch für alle ausländischen Staatsbürger.
Wird die Polizei künftig verschärft oder anders kontrollieren?
An der Kontrolle seitens der Exekutivbediensteten wird sich durch die Novelle keine Änderung in der Vorgangsweise ergeben. Es ist nach wie vor eine Anhaltung im Sinne des § 134 Abs. 3c KFG erforderlich, um diese Übertretung zu ahnden.
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