Wer seinen Namen bei der Flugbuchung nicht korrekt angibt, muss im Nachgang mit hohen Kosten rechnen. Was heißt das für Paare, die vor der Heirat buchen und danach fliegen?

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Wer vor der Hochzeit seine Flitterwochen bucht, sollte eine mögliche Namensänderung im Blick haben und gegebenenfalls den künftigen Namen bereits für die Flugtickets angeben: Denn nachträgliche Änderungen lassen sich Airlines oft teuer bezahlen. Mitunter sind sie gar nicht möglich. Darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum EVZ hin.

Wichtig ist: Der Name muss exakt so geschrieben sein, wie in dem Ausweisdokument, das man am Airport vorlegt. Abweichungen, auch bei einzelnen Buchstaben, können nicht nur beim Check-in für Ärger sorgen. Selbst bei Kulanz seitens der Airline könne es sonst bei der Einreise in Länder mit ETA- oder Visapflicht große Probleme geben, so die Fachleute.

Verschiedene Regeln je nach Airline

Gesetzliche Regelungen zu Eingabefehlern bei Flugtickets gebe es nicht, jede Fluggesellschaft handhabe das unterschiedlich. Die Bandbreite reicht laut den Verbraucherschützern von einer kostenlosen Korrekturmöglichkeit über hohe Gebühren bis hin zum Ausschluss der Korrektur – in dem Fall muss man ein neues Ticket kaufen. Auch der gebuchte Tarif kann eine Rolle spielen, ob nachträgliche Änderungen möglich sind oder nicht.

Generell gilt: Wem ein Fehler auffällt, der sollte sofort die Airline kontaktieren. Und zwar auch, wenn man nicht direkt bei der Fluggesellschaft, sondern über ein Buchungsportal gebucht hat. Diese Portale können den Fachleuten zufolge oft keine Änderungen mehr an der Buchung durchführen.

Ein Tipp der Verbraucherschützer für Paare, die sich das Ja-Wort gegeben haben: Muss der Name auf dem Ticket nach der Heirat geändert werden, haben sie bestenfalls die Heiratsurkunde als Nachweis parat.

AGB lesen, dann anrufen oder mailen

Weil jede Airline fehlerhafte Eingaben anders beurteilt, raten die Verbraucherschützer, vor der Kontaktaufnahme deren Geschäftsbedingungen (AGB) auf diesen Punkt hin zu prüfen – so kenne man die Ansprüche und könne sich auf Augenhöhe mit dem Kundenservice austauschen.

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Selbstverschuldete Tippfehler sind auch deshalb ein Problem, weil es für Reisebuchungen im Gegensatz zu vielen anderen Online-Einkäufen kein 14-tägiges Widerrufsrecht gibt, wie die Juristin Sabine Blanke vom erläutert, die beim EVZ im badischen Kehl arbeitet.

Auch eine kostenfreie Stornierung des Fluges komme meist nicht infrage, da viele Airlines das in ihren AGB komplett ausschließen. (dpa/bearbeitet von sbi)