(seb) Flugreisende mit sichtbaren Hautirritationen sollten unbedingt ein ärztliches Attest dabeihaben, sonst könnte es ihnen ergehen wie Ryanair-Kundin Felisa Roa.

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Laut "Stern" wurde Roa am Mittwoch in Madrid des Flugzeugs verwiesen, weil ein Stewart rote Flecken auf ihrem Arm entdeckt hatte. Obwohl die Hautkrankheit der 59-jährigen Touristin offenbar nicht ansteckend ist, weigerte sich das Kabinenpersonal der Boing 737, die Frau mitzunehmen.

Als sich andere Mitreisende, unter ihnen ein Arzt, für die Frau einsetzen wollten, rief der Chef-Stewart kurzerhand die Polizei. Gegenüber der spanischen Tageszeitung "El Pais" erklärte Ryanair später, die Maßnahme habe im Einklang mit den eigenen Vorschriften gestanden: Roa hätte eine schriftliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ihrer Ärztin gebraucht, um mitfliegen zu dürfen.

Felisa Roa, die seit Jahren an einer psychosomatisch bedingten Hautkrankheit leidet, hatte laut "Stern" vergeblich versucht, den Kabinenchef per Telefon mit ihrer Hautärztin zu verbinden. "Er hat mehrmals gesagt, dass es ihm egal ist, unter welche Krankheit ich leide", erklärte Roa später.

Völlig unberechtigt war die Reaktion der Flugbegleiter wohl nicht. Ein Konkurrent von Ryanair, der allerdings anonym bleiben möchte, bestätigte auf Anfrage, dass eine Klärung des Sachverhaltes, zum Beispiel durch einen Anruf beim Hausarzt, nicht möglich sei. Der knapp bemessene Zeitplan für den Start der Maschine ließe das einfach nicht zu.

Holger Hopperdietzel, Anwalt für Reiserecht, empfiehlt daher allen Flugpassagieren, die äußerlich den Anschein erwecken könnten, unter einer ansteckenden Krankheit zu leiden, eine sogenannte "Fit-for-flight"-Bescheinigung mitzuführen. "An Bord hat der Kapitän laut Luftsicherheitsgesetz das Recht, Passagieren den Mitflug zu verweigern, wenn laut seinem Ermessen eine Gefahr für die Maschine, die Crew und die anderen Mitreisenden besteht", so Hopperdietzel.

Wer sich nicht sicher ist, ob er eine Bescheinigung benötigt, sollte sich einfach vor dem Einchecken beim Flughafenarzt melden, rät Hopperdietzel. "Mich wundert ohnehin, dass man die Dame bis ins Flugzeug gelassen hat."

Für Ryanair kommt der Fall zu einem denkbar ungünstigsten Zeitpunkt. Schon die Einführung einer WC-Gebühr in allen Flugzeugen hatte für reichlich Verärgerung gesorgt. Die Grünen-Bundestagsfraktion kritisierte Ryanair kürzlich auch noch wegen langer Wartezeiten in der kostenpflichtigen Hotline. Im Mai wurde der Billig-Flieger schließlich zu einer Millionenstrafe verurteilt, weil Ryanair-Passagiere, die durch das Asche-Chaos in Rom gestrandet waren, völlig unzureichend versorgt worden waren.

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