Flug-Flatrates und Reiseportal-Abos klingen verlockend – doch oft trügt der Schein. Die Europäische Verbraucherzentrale warnt vor unerwünschten Abbuchungen und gibt Tipps, wie man die versteckten Fallen vermeiden kann.

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Flug-Flatrates oder Abos bei Reiseportalen versprechen auf den ersten Blick gespartes Geld – doch wenn man genau hinsieht, wird schnell klar: Das ist längst nicht immer der Fall. Denn die Angebote, die die Buchungen eigentlich insgesamt günstiger machen sollen, bringen oft versteckte Kosten mit sich.

Die Europäische Verbraucherzentrale (EVZ) hat sich solche Angebote angesehen und festgestellt: Mangelnde Transparenz und eingeschränkte Buchungsmöglichkeiten sorgen häufiger für unerwünschte Abbuchungen und machen die Angebote schnell unattraktiv. Ein Überblick über mögliche Fallen.

Kostenfallen und langwieriger Kündigungsprozess

Ein Abo bei einem Reiseportal verspricht meist günstigere Flüge und Hotels sowie weitere exklusive Rabatte. Doch oft werden die Angebote besser dargestellt, als sie wirklich sind – auch wenn sich eine Mitgliedschaft nicht in jedem Fall lohnt, wird sie groß beworben.

Wer reinschnuppern möchte, kann das Angebot bei manchen Reiseportalen innerhalb einer einmaligen Testphase kostenlos ausprobieren. Dann ist es allerdings wichtig, das Abo rechtzeitig zu kündigen. Sonst wird der reguläre Abo-Preis bei Ablauf der Probezeit automatisch abgebucht.

Ein weiterer Kritikpunkt der Verbraucherschützer: Kündigen kann zum Problem werden, denn der Prozess kann kompliziert und langwierig sein, warnt die EVZ. Hier gilt wie so oft: Auf das Kleingedruckte kommt es an: Die genauen Informationen zum Abo und den Kündigungsbedingungen finden sich in den AGB.

Zahlreiche Einschränkungen und Extra-Kosten bei Flug-Flatrates

Interessant klingen auch sogenannte Flug-Flatrates. Mit diesen soll man so viel fliegen können, wie man will. Allerdings gibt es da einige Einschränkungen. So sind beispielsweise viele beliebte Reiseziele gar nicht erst enthalten. Und selbst wenn sie es sind, kann ein Flug meist nur wenige Tage vor Abflug gebucht werden, was nicht nur die Platzwahl reduziert, sondern auch eine langfristige Planung unmöglich macht.

Zudem können zusätzliche Kosten anfallen, etwa eine zusätzliche Buchungsgebühr. Auch reguläres Handgepäck und Koffer müssen extra bezahlt werden und sind nicht im Service enthalten. Und: Erscheint man mehrmals nicht zu einem Flug, kann einem die Mitgliedschaft entzogen werden und man muss möglicherweise eine Strafgebühr zahlen.

Das empfehlen die Verbraucherschützer

Anbieter sind dazu verpflichtet, Nutzer und Nutzerinnen über die Kosten, Laufzeit und Kündigungsbedingungen zu informieren und zahlungspflichtige Services auch so zu kennzeichnen – etwa über einen entsprechenden Button auf der Webseite.

Neben dem Blick ins Kleingedruckte empfehlen die Verbraucherschützer, sich nicht von vermeintlich guten Angeboten blenden zu lassen und Erfahrungsberichte auf Bewertungsportalen anzusehen.

Wichtig zu wissen: Verbraucher haben in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Hat man ungewollt ein Abonnement gestartet, hilft das Widerrufsrecht bei der schnellen Kündigung. Ansonsten müssen Verträge nach der Mindestlaufzeit monatlich kündbar und eine einfache Kündigungsmöglichkeit zugänglich sein – etwa über einen Button auf der Seite. (dpa/bearbeitet von ali)