In Deutschlands Nachbarland Polen greift jetzt ein neues Gesetz: Ab sofort ist das Fotografieren von rund 25.000 öffentlichen Objekten verboten. Doch welche Objekte sind betroffen, und welche Konsequenzen drohen, wenn doch die Kameras knipsen?

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Polen hat ein Gesetz erlassen, das das Fotografieren bestimmter öffentlicher Objekte verbietet. Zahlreiche Instagram-Storys oder der WhatsApp-Status mit Bildern aus dem schönen Polen-Urlaub gehören ab sofort der Vergangenheit an - zumindest teilweise. Wie unter anderem das polnische Portal "Onet" berichtet, schränkt das Land das Fotografieren und Filmen von öffentlichen Orten massiv ein.

Foto-Verbot an 25.000 Objekten in Polen

Demnach gilt seit dem 17. April eine Verordnung des polnischen Verteidigungsministeriums, wonach alle Methoden der Aufzeichnungen - wie das Fotografieren und Filmen vom Boden und aus der Luft - an rund 25.000 Objekten im ganzen Land verboten sind. Dazu zählen militärische Einrichtungen, aber auch Brücken, Tunnel, Flughäfen, Bahnhöfe, Regierungsgebäude, Energieanlagen, sowie Gebäude der polnischen Nationalbank und der nationalen Wirtschaftsbank. Auch fahrende Züge schließt das neue Gesetz ein.

Mit dem Verbot möchte sich Polen vor feindlicher Spionage und Sabotage, insbesondere durch Russland, schützen. Generalstabschef der polnischen Armee Wiesław Kukuła argumentierte laut dem Portal "Polsatnews", dass das Verbot "eine sehr wichtige Angelegenheit für uns Soldaten ist, weil sich die Situation im Sicherheitsbereich geändert hat, auch auf dem Gebiet der Republik Polen".

"Wir beobachten eine Reihe kleinerer Aktivitäten, die darauf abzielen, Informationen über unsere kritische Infrastruktur zu erhalten. Unter den festgenommenen Agenten finden wir fotografische Informationen über den Standort unserer Truppen und Militäreinheiten", führte er zudem als Begründung für den Gesetzeserlass an. Dabei handele es sich "sehr oft um Personen, die mit dem Geheimdienst der Russischen Föderation oder mit Belarus in Verbindung stehen".

Fotografieren kann teuer werden

Wer trotz Verbot die Kamera zückt, muss mit Konsequenzen rechnen. Neben der Beschlagnahmung von Handy oder Kamera kann das unbefugte Fotografieren mit einer Geldstrafe von bis zu 4.600 Euro oder sogar mit einem Gefängnisaufenthalt von bis zu 30 Tagen geahndet werden. Die Absicht hinter dem Schnappschuss spielt dabei keine Rolle. Ausnahmen gelten nur für bestimmte Situationen wie bei Rettungseinsätzen der Feuerwehr oder bei offiziellen Anlässen wie Pressekonferenzen.

Einheimische wie auch Reisende müssen jedoch nicht permanent befürchten, ein verbotenes Motiv zu fotografieren. Entsprechende Gebäude und Objekte sind mit Hinweisschildern gekennzeichnet. Das Gesetz ist jedoch keineswegs komplett neu, sondern wurde eigentlich bereits vor drei Jahren veranlasst. Bislang fehlten jedoch klare Regelungen zur Umsetzung. Der aktuelle Erlass regelt nun, wie die Verbotsschilder auszusehen haben oder wie diese angebracht werden sollen. (dam/spot)  © spot on news