München (dpa/tmn) - Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprechanlage kann für Autofahrer in Italien ab dem 1. Januar 2017 nicht nur Geldbußen von 161 bis 646 Euro bedeuten.

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Sondern jetzt auch schon beim ersten Verstoß zusätzlich den Führerscheinentzug, wie der ADAC mitteilt. Der könne für eine Dauern von 15 Tagen bis zu zwei Monaten gelten. Nach einem Unfall kann auch das Handy eingezogen werden.

Die Maßnahmen beteffen auch ausländische Autofahrer und kommen einem Fahrverbot gleich. Das gilt laut ADAC für deutsche Führerscheininhaber aber nur für das italienische Staatsgebiet, nicht für Deutschland.  © dpa

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