München (dpa/tmn) - Bald dreht sich in Frankreich bei der Fußball-EM alles um das runde Leder. Wer währenddessen dort mit dem Auto unterwegs ist, sollte bei den Verkehrsregeln einige Besonderheiten im Auge haben. Der ADAC gibt einen Überblick:
Auto schmücken: Genau wie in Deutschland ist es grundsätzlich erlaubt, Autos mit Fahnen zu schmücken. Aber: Die Sicht des Fahrers darf das nicht stören. Die Deko muss außerdem so fixiert sein, dass sie sich nicht lösen und andere gefährden kann.
Lautstark feiern: Hupen darf man innerorts nur zur Warnung vor Gefahren. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 35 Euro - falls die Polizei hierbei während der EM nicht ausnahmsweise ein Auge zudrückt.
Durst bremsen: Die Promillegrenze liegt wie in Deutschland bei 0,5. Für Fahranfänger - bis drei Jahre Fahrpraxis - gelten 0,2 Promille. Fahrer sind angehalten, Alkoholtest-Sets im Auto dabeizuhaben - Verstöße würden jedoch nicht geahndet.
Tempo drosseln: Auf Autobahnen sind maximal 130 km/h erlaubt (110 km/h bei Nässe). Außerorts gilt als Höchstgeschwindigkeit 90 km/h (80 km/h bei Nässe), innerorts 50 km/h. Wer 20 km/h zu schnell fährt, dem droht ein Bußgeld ab 135 Euro. Bei 50 km/h zu viel können es 1500 Euro werden. Zum Vergleich: Wer in Deutschland außerorts 20 km/h zu schnell unterwegs ist, zahlt lediglich 30, innerorts 35 Euro.
Keine Plaudertaschen: Ab 135 Euro muss berappen, wer ohne Freisprechanlage sein Handy während der Fahrt nutzt. Auch verboten: Kopfhörer, Ohrstöpsel und Headsets zum Telefonieren. In Deutschland werden 60 Euro und ein Punkt fällig. Das Mobiltelefon darf der Fahrer gar nicht in die Hand nehmen, Headsets sind aber möglich.
Kreis fahren: Anders als in Deutschland hat in Frankreich in der Regel Vorrang, wer in den Kreisverkehr einfährt. Es sei denn, ein Verkehrszeichen regelt die Situation anders: "Vous n’avez pas la priorité" (Sie haben keine Vorfahrt).
Kinder sichern:Unter zehn Jahren müssen Kinder im Auto mit einem geeigneten Kindersitz gesichert sein. Ansonsten droht ein Bußgeld ab 90 Euro. In Deutschland ist der Nachwuchs bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, wenn er kleiner als 150 Zentimeter ist, zu sichern. Ansonsten drohen 60 Euro und ein Punkt.
Richtig parken: Falsch abgestellte Autos werden mit einer Autokralle versehen oder abgeschleppt. Mit einem Bußgeld ab 15 Euro ist zu rechnen. Wer in Tunneln oder Unterführungen parkt oder hält, kann sich auf eine Strafe ab 35 Euro einrichten. In Deutschland wird üblicherweise je nach Verstoß ein Verwarnungsgeld von 15 bis 35 Euro ausgesprochen werden. © dpa
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