Hannover (dpa/tmn) - Verspäten sich Züge infolge von Überschwemmungen, müssen Bahnunternehmen den Fahrgästen einen Teil des Ticketpreises erstatten. Wie viel Geld Kunden zurückbekommen, hängt von der Dauer der Verspätung ab.

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Das Argument, dass ein Unwetter höhere Gewalt ist und Deutsche Bahn und Co. daher nicht zahlen müssen, gilt nicht. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden (EuGH, Rechtssache C-509/11).

Folgende Fahrgastrechte gelten: 25 Prozent des Fahrpreises gibt es ab 60 Minuten Verspätung und 50 Prozent ab 120 Minuten. Entscheidend für die Berechnung ist die Ankunft am Zielort. Bei Zeitkarten wird ab einer Stunde Verspätung pauschal abgerechnet: Im Nahverkehr gibt es 1,50 Euro zurück und im Fernverkehr 5 Euro (jeweils 2. Klasse). Entschädigungen werden hierbei erst ab einer Summe von 4 Euro ausgezahlt.

Die Erstattung können Reisende in den DB Reisezentren, DB Agenturen und im Internet mit dem Fahrgastrechte-Formular beantragen.  © dpa

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