Wer ab Dezember mit dem Auto auf österreichischen Autobahnen unterwegs ist, muss künftig tiefer in die Tasche greifen. Denn die Maut-Vignette bekommt nicht nur eine neue Farbe, sondern wird auch deutlich teurer.

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Autofahrerinnen und -fahrer auf Österreichs Autobahnen müssen sich ab dem 1. Dezember 2024 auf eine höhere Mautgebühr einstellen, wie die österreichische Autobahngesellschaft (ASFiNAG) in einer Pressemitteilung bekannt gegeben hat.

Jahresvignette: Neue Farbe, neue Preise

Wie es in der Mitteilung heißt, wird die bisher sonnengelbe Jahresvignette ab Dezember 2024 von einer grünen abgelöst. Wie ihr gelber Vorgänger wird auch die neue Jahresvignette eine 14-monatige Gültigkeit haben, also jeweils vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres. Doch nicht nur die Farbe der Jahresvignette ändert sich, sondern auch ihr Preis:

Mit einer Erhöhung um 7,7 Prozent steigt der Preis der Pkw-Vignette von 96,40 Euro auf 103,80 Euro. Wie viel die Vignetten mit einer kürzeren Gültigkeit von zehn Tagen oder zwei Monaten kosten werden, ist noch nicht bekannt.

Mit den Mauteinnahmen aus dem Vignettenverkauf wird der Betrieb, der Bau, die Erhaltung und die Verkehrssicherheit des 2.265 Kilometer umfassenden österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes finanziert.

Sondermaut auf einzelnen Strecken

Unabhängig von der Allgemeinen Mautpflicht auf Österreichs Autobahnen gilt eine Sondermaut für Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen auf gesonderten Strecken, wie die ASFiNAG mitteilt:

SondermautstreckePreise für Einzelfahrten
Arlberg-Schnellstraße11,50 Euro
Brennerautobahn11,00 Euro
Karawankenautobahn8,20 Euro
Tauernautobahn und Katschbergtunnel13,50 Euro
Gleinalmtunnel 10,50 Euro
Bosrucktunnel6,50 Euro

Herkömmliche Vignetten, die als Aufkleber an die Frontscheibe angebracht werden, können an rund 6.000 Verkaufsstellen im In- und Ausland erworben werden, darunter bei der ASFiNAG direkt, beim ADAC oder an Tankstellen, Raststätten und Grenzübergängen. Zusätzlich ist seit 2018 ebenfalls eine digitale Vignette erhältlich, die mit dem Kfz-Kennzeichen verknüpft ist.

Für Käufer herkömmlicher Vignetten gilt zu beachten, dass sie den unteren Abschnitt als Kaufnachweis aufbewahren sollten, falls eine Ersatzvignette benötigt wird. Bei den digitalen Vignetten genügt die Bestellbestätigung.

Bei Verstoß gegen die Vignettenpflicht sind Bußgelder fällig: Autofahrer und -fahrerinnen ohne gültige Vignette müssen eine Ersatzmaut von 120 Euro zahlen. Wer die Strafe nicht zahlt, muss mit Anzeigen rechnen, die Strafen von bis zu 3.000 Euro mit sich bringen.  © 1&1 Mail & Media/spot on news

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